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Wenn im Folgenden von “Gutachten” die Rede ist, bezieht sich das auf eine Bestätigung des TÜV, dass die in den Schriftstücken aufgeführten Änderungen zwischen der BMW Motorrad GmbH & Co. und dem TÜV abgesprochen sind. Inwieweit für die Abnahme der Änderungen weitere Schriftstücke oder Massnahmen erforderlich sind, sollte mit der zuständigen Prüfstelle abgesprochen werden.
Da der Stand der mir vorliegenden Unterlagen von 1992 ist, sind zwischenzeitlich weitere Gutachten (u.a. zur K1 und K1100) erschienen. Diese fehlen mir derzeit; für entsprechendes Material wäre ich dankbar.
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