Hallo Miteinander,
Habe an meinem Fahrzeug seit 6 Jahren einen Nebelscheinwerfer - MicroFlooter der Firma Wunderlich - angebaut. Beim diesjährigen TÜV-Termin (TÜV Hannover / Hildesheim) wurde der Nebelscheinwerfer beanstandet, da die Hell- / Dunkelgrenze nicht eindeutig wäre.
In der Produktbeschreibung steht: weiche Hell- / Dunkelgrenze.
Von der Zulassung ist eindeutig diese Hell- / Dunkelgrenze gefordert und muss beim Nebelscheinwerfer als ein Strich erkennbar sein.
Die TÜV-Abnahme erfolgte erst nach Abbau der Scheinwerfer.
Haben andere Forumsmitglieder auch schon TÜV-Probleme gehabt - evtl. auch mit dem TÜV in Hannover. Antworten bitte per Email soweit Namen / Personen / Firmen genannt werden.
Habe zwischenzeitlich Wunderlich angeschrieben, die den Standpunkt vertreten, dass die Abnahme zwingend wäre, soweit das KBA die Genehmigung nicht zurückziehen würde. Kommentiere diese Stelle nicht, der TÜV sieht es anders.
Mit dem Schreiben war ich beim AAS TÜV Hildesheim, der mit dem ausgebauten Scheinwerfer die Hell- / Dunkelgrenze überprüfte und für ausreichend hielt. Gespann gestern das zweite Mal vorgeführt, und Messung mit Scheinwerferkontrollgerät bestanden. Dabei zeigte sich, dass der Abstand zwischen Scheinwerfer und Messgerät sehr wichtig ist. Das Fahrzeug musste über die Kontrolllinie geschoben werden, um die Hell- / Dunkelgrenze zu erkennen. Es wurde der Prüfbericht nachträglich geändert.
Herzliche Grüße
Jürgen