Nach 3 Jahren "Probefahrt" einer etwas ramponierten K100RT, habe ich diese heute bei einem Händler gegen eine jüngere (1991) top aufbereitete, K75RT getauscht.
Er hat sich wirklich viel Mühe gegeben: viele Neuteile: Benzinpumpe, Reifen, Batterie, Öle, Bremsen, Federbein usw. - alles dokumentiert.
- Nur nicht die Kupplung.
Bei einer ersten Probefahrt viel mir schon der späte Druckpunkt auf. Auf der Überführungsfahrt nach Hause, rutschte die Kupplung bei 140 km und Vollgas durch.
Ich möchte das Fahrzeug unbedingt behalten.
Er hat zugesagt sie abzuholen und "sich die Sache mal anzusehen".
"Wenn er die Kupplung neu machen müsste, wäre es wohl richtig teuer für Ihn, weil man dann auch Simmeringe etc. tauschen sollte.
Aus den bisherigen Gesprächen (OT:"wir werden uns schon einig") höre ich raus dass er mich wohl finanziell dran beteiligen möchte.
Worauf sollte ich bei der Mängelrüge achten? Wie würdet Ihr vorgehen?
Ich denke Dank der Gewährleistung "sitze ich doch am längeren Hebel" - oder?
Achso, kurze Eckdaten: Bj- 1991 , 65000 km, 2. Hand, letzter Halter seit 25 jahren. - 3500 € (ich weiss , für ne K75 zuviel, aber sieht wirklich sehr gut aus, Top-Ausstattung, Radio, Komfortsitzbank und fährt sich ansonsten sehr gut)