Entschuldigt bitte, dass ich dieses Thema noch mal aufkochen muss, aber ich bin bei der Recherche hier im Forum noch nicht ganz schlau geworden.
Existiert für die 16v denn wirklich eine solche und der Satz "Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis beachten" steht zu Unrecht im Schein oder gibt es eine solche tatsächlich.
Und wenn keine besteht kann man das irgendwie belegen?
Die einschlägige ABE D100/1 scheint es im Technikteil ja nicht zu geben...
Hintergrund ist, dass ich zur Nachprüfung muss, da ich für den Road Attac 3 keine Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte bzw. Conti seit neuestem ein anderes Dokument, in dem die ABS Maschine nicht mit aufgeführt ist, auf der Website haben. (Evtl. haben sie es auf meine Anfrage hin auch bereits geändert)
Außerdem meinte der Prüfer, dass ich für jeden anderen Reifen, als die in der Betriebserlaubnis aufgeführten, sowieso eine Einzelabnahme bräuchte, da ich ja ein Wilbers Fahrwerk habe und das Fahrzeug damit nicht mehr dem Originalzustand entspreche, auf den sich die Herstellerfreigaben beziehen.
Das scheint mir jetzt aber doch ein bisschen, sagen wir mal unpraktisch...
Vielleicht kann mich der ein oder andere ja aufklären, ob das alles so stimmt...