Reifenfabrikatsbindung 16v

  • Entschuldigt bitte, dass ich dieses Thema noch mal aufkochen muss, aber ich bin bei der Recherche hier im Forum noch nicht ganz schlau geworden.


    Existiert für die 16v denn wirklich eine solche und der Satz "Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis beachten" steht zu Unrecht im Schein oder gibt es eine solche tatsächlich.

    Und wenn keine besteht kann man das irgendwie belegen?

    Die einschlägige ABE D100/1 scheint es im Technikteil ja nicht zu geben...


    Hintergrund ist, dass ich zur Nachprüfung muss, da ich für den Road Attac 3 keine Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte bzw. Conti seit neuestem ein anderes Dokument, in dem die ABS Maschine nicht mit aufgeführt ist, auf der Website haben. (Evtl. haben sie es auf meine Anfrage hin auch bereits geändert)


    Außerdem meinte der Prüfer, dass ich für jeden anderen Reifen, als die in der Betriebserlaubnis aufgeführten, sowieso eine Einzelabnahme bräuchte, da ich ja ein Wilbers Fahrwerk habe und das Fahrzeug damit nicht mehr dem Originalzustand entspreche, auf den sich die Herstellerfreigaben beziehen.


    Das scheint mir jetzt aber doch ein bisschen, sagen wir mal unpraktisch...


    Vielleicht kann mich der ein oder andere ja aufklären, ob das alles so stimmt...

  • Lies Beitrag 7.181 hier.

    Gruß
    Uli


    K100RS - jetzt mit 11er eine Rakete
    K100RT - nun auch 4V
    K100RS 4V - to the moon and back
    K1100RS - von Swanlake zur Rentnerschaukel - the project.


    Ein Beitrag sollte stilistisch einwandfrei, grammatikalisch korrekt, ohne Rechtschreibfehler, mit Interpunktion und Beachtung von Groß-/Kleinschreibung, juristisch unangreifbar, frei von Vorurteilen, ohne Beleidigungen, nicht ausgrenzend, unterhaltsam, zum Thema passend, in Maßen humorvoll ..... ;)

  • ich ja ein Wilbers Fahrwerk

    Woher weiß er das? Hast Du ihm das etwa brühwarm erzählt?

    Gruß
    Uli


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  • Woher weiß er das? Hast Du ihm das etwa brühwarm erzählt?

    Naja, wenn er nicht komplett blind ist, wird er das wohl gesehen haben bei der Prüfung ... genauso wie den Reifen, den er mit dem Schein verglichen hat.

    In der Ruhe liegt die Kraft. :coolesau:

    K1200S / R1150R Rockster (I-ABS) / Yamaha YZF-R1 RN12

  • wenn das fahrwerk eingetragen ist oder abe hat, gilt das als legal und neutral. kein einfluss auf die reifengeschichte. wenn der prüfer nochmal damit kommt, verlange seinen vorgesetzten oder wechsle die prüfstelle

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