So heißt das Glaube ich
Wenn ich den Tüver richtig verstanden habe, kann ich jetzt, vorausgesetzt die korrekte Reifengröße, jeden Hersteller fahren.
Außerdem ist die „rote Zora“ ohne Mängel über den TÜV gekommen.
So heißt das Glaube ich
Wenn ich den Tüver richtig verstanden habe, kann ich jetzt, vorausgesetzt die korrekte Reifengröße, jeden Hersteller fahren.
Außerdem ist die „rote Zora“ ohne Mängel über den TÜV gekommen.
Wenn ich den Tüver richtig verstanden habe, kann ich jetzt, vorausgesetzt die korrekte Reifengröße, jeden Hersteller fahren.
Wenn dem so sein sollte, sollte das aber aus der Zulassungsbescheinigung hervorgehen.
Und wenn ich mich richtig erinnere, gab's für die 2V's in der ABE sowieso keine Fabrikatsbindung (in der Seriendimension). Lediglich die Massgabe "gleicher Hersteller".
Ich habe hier jetzt ein 4 Seiten Gutachten was ich beim <Zulassen mitnehmen soll. Da wird dann was ausgetragen und neu eingetragen.
Incl. Kopie vom alten FZ-Schein.
Im alten Schein steht „Reifenbindung beachten“ Das wird jetzt ersetzt.
Da wird dann was ausgetragen und neu eingetragen.
Kannst du die Passage mal hier bebildern, sodass man sie lesen kann?
Eine Herausforderung.
Heute nicht mehr
Im alten Schein steht „Reifenbindung beachten“ Das wird jetzt ersetzt.
Ich lass mich gerne korrigieren, aber nmK gibt es für die 2V in deren jeweiliger Typgenehmigung, keine Reifenfabrikatsbindung. Dementsprechend war der Satz in der ZB schon immer ein "Muster ohne Wert" und ohne Rechtsverbindlichkeit. Immer vorausgesetzt die Bereifung verbleibt bei der Seriendimension.
Tut mir ehrlich leid, wenn Du dafür jetzt Geld ausgegeben hast.
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