TÜV bestanden Incl. Reifenhersteller Befreiung

  • So heißt das Glaube ich

    Wenn ich den Tüver richtig verstanden habe, kann ich jetzt, vorausgesetzt die korrekte Reifengröße, jeden Hersteller fahren.

    Außerdem ist die „rote Zora“ ohne Mängel über den TÜV gekommen.

    Man lebt jeden Tag. Man stirbt nur einmal.

  • Wenn ich den Tüver richtig verstanden habe, kann ich jetzt, vorausgesetzt die korrekte Reifengröße, jeden Hersteller fahren.

    Wenn dem so sein sollte, sollte das aber aus der Zulassungsbescheinigung hervorgehen.

    Und wenn ich mich richtig erinnere, gab's für die 2V's in der ABE sowieso keine Fabrikatsbindung (in der Seriendimension). Lediglich die Massgabe "gleicher Hersteller".

    Gruss aus Grove (immer noch K-reis Herzo-K-tum Lauenbur-K).

    Nils

    May ye be in Heaven a half-hour afore the devil knows ye're dead!

  • Ich habe hier jetzt ein 4 Seiten Gutachten was ich beim <Zulassen mitnehmen soll. Da wird dann was ausgetragen und neu eingetragen.

    Incl. Kopie vom alten FZ-Schein.

    Im alten Schein steht „Reifenbindung beachten“ Das wird jetzt ersetzt.

    Man lebt jeden Tag. Man stirbt nur einmal.

  • Im alten Schein steht „Reifenbindung beachten“ Das wird jetzt ersetzt.

    Ich lass mich gerne korrigieren, aber nmK gibt es für die 2V in deren jeweiliger Typgenehmigung, keine Reifenfabrikatsbindung. Dementsprechend war der Satz in der ZB schon immer ein "Muster ohne Wert" und ohne Rechtsverbindlichkeit. Immer vorausgesetzt die Bereifung verbleibt bei der Seriendimension.

    Tut mir ehrlich leid, wenn Du dafür jetzt Geld ausgegeben hast.

    Gruss aus Grove (immer noch K-reis Herzo-K-tum Lauenbur-K).

    Nils

    May ye be in Heaven a half-hour afore the devil knows ye're dead!

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