Winterreifen für die K ???

  • Moin,


    habe im Zusammenhang mit der sog. "neuen Winterreifen-Verordnung" diesen Kommentar gelesen


    "Zulässig sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Allwetter- sowie Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder."


    Haben die "Nicht-Luschen" unter uns denn schon Winterreifen?

    In der Theorie gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, aber in der Praxis.

  • Sobald Schnee liegt und die Strasse im Winter feucht ist, lasse ich die K stehen.
    Minusgrade schrecken mich nicht, da wenn ich fahre, ich mich nur für max. 1- 3 Stunden draußen herumtreibe.
    Reifen als M&S hab ich noch nicht für die Dicke gesehen und mir noch und in Zukunft keinen Kopf gemacht.
    Da, siehe oben, es mich zu 95% nicht betrifft.


    Wer mit der Dicken bei Schnee ohne Anbau draußen rumeiert ist eh nicht ganz beisammen,
    der brauch sich über Reifen auch keinen Kopf machen.


    Wenn bei Schnee, dann die Emme oder wenn mal wieder vorhanden, die Enduro.

    Gruß Steffen alias Gräzer



    "Im Rachen des Wolfes hat das Schaf keine Wahl."

  • Das mit Kraftfahrzeuge und dass damit auch Motorräder gemeint sind, ist nicht ganz klar, zumindest nicht für Winterreifen, ich hab den Gesetzgeber angeschrieben und um Klärung gebeten, denn in dem Gesetz steht ganz klar, dass die Vorschrift für die KFZ-Klassifizierung M .., und N.., das sind Autos, gilt.
    Motorräder haben die Klassifizierung L.


    Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung
    Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26. November 2010 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zuzustimmen:
    1. Zu Artikel 1 (§ 2 Absatz 3a Satz 1, 2 und 3 StVO)
    Artikel 1 ist wie folgt zu fassen:
    '§ 2 Absatz 3a Satz 1 und 2 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565; 1971 I S. 38), die zuletzt durch Artikel 1 der Verord-nung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, werden durch folgende Sätze ersetzt:
    "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, << ... weiter wie Vorlage … >>. Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatz-fahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind."
    Wenn ich offiziell vom Bundesministerium für Starssenverkehr die Antwort habe, melde ich mich hier wieder. :question:

    Wie schade, daß so wenig Raum istzwischen der Zeit, woman zu jung, und der, wo man zu alt ist

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