Du weißt aber sicherlich schon, dass deine nicht nach EG-Richtlinien, sondern nach StVZO abgenommen wurde. Frag das nur wegen deiner hinteren Kombination.
Gut, es ist eigentlich kein Problem im allgemeinen, nur das Fahrzeug entspricht dann nicht mehr der StVZO, aber bei einer Kontrolle merkt es außer den Raureitern eigentlich niemand. Sogar beim TÜV fällt das nur wenigen auf. Die meisten schaun nur auf das Prüfzeichen der Beleuchtungseinheit.
Ich war schon beim TÜV und bei Dekra und habe gefragt, weil genau das meine Sorge war.
Beide haben kein Problem damit.
Es gilt übrigens auch für die vordere Kombination, denn laut StVZO ist nur eine Begrenzungsleuchte erlaubt.
Im Nachhinein habe ich mir überlegt bei der nächsten HU den Umbau auf dem Prüfbericht vermerken zu lassen.