Beiträge von Frederic EMS

    Der ein oder andere wurde 2017 unangenehm überrascht als die im § 36 StVZO enthaltene Möglichkeit entfiel, M+S Reifen mit eigentlich zu geringer Geschwindigkeitsklasse u.a. an der K unter bestimmten Bedinungen zu fahren. Vor allem Motorräder mit nationaler BE waren davon betroffen, trotz einer Übergangsfrist der alten Regelung bis 2024 bei bis zum 31.12.2017 produzierten M+S Reifen war kein gutes Ende in Sicht.


    Bis jetzt :thumbup:


    Neulich habe ich beim BMVI nachgefragt ob dieser Zustand so auf Dauer bleiben soll, nach einer Weile kam eine ausführliche Antwort, die ich euch nicht vorenthalten möchte:



    "vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen folgendes mitteilen:


    Im Jahr 1973 wurde eine Regelung in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen, die die Nutzung von Winterreifen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit geringer ist, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, zulässt, wenn in diesen Fällen beispielsweise ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen gut sichtbar in der Nähe der Geschwindigkeitsanzeige angebracht wird und diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird. Hintergrund war, dass sich nach dem damaligen Stand der Technik die Parameter „Wintertauglichkeit“ und „Geschwindigkeitstauglichkeit“ bei Reifen entgegenstanden und man den Kompromiss mit dem Aufkleber (damals § 36 Abs. 1) zuließ, damit man im Winter mit wintertauglicher Bereifung fahren konnte.

    Wie Sie richtig dargestellt haben, wurde diese Vorschrift mit der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften angepasst. Seither ist diese Regelung nur noch anwendbar auf Winterreifen mit der Alpine-Kennzeichnung und für bestimmte Geländereifen (POR). Für M+S-Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024. Da Motorräder nun von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen sind (s. § 2 Absatz 3 Nummer 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)), enthält die StVZO keine solche Vorschrift für Motorräder.


    Jedoch wurde bekannt, dass vereinzelt Motorradfahrer diese Sonderreglung zweckfremd nutzten, um dauerhaft sehr grobstollige Reifen, die auf Grund ihrer Bauweise eine niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeit, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs haben, verwenden zu dürfen (insbesondere an Enduromaschinen für den groben Geländeeinsatz). Für Motorräder gibt es im EU-Recht im Rahmen der Typgenehmigung eine vergleichbare Regelung für die temporäre Nutzung von M+S-Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex. Aus diesem Grund strebt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine entsprechende Anpassung der StVZO an, mit der die Möglichkeit der Nutzung von M+S-Reifen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit geringer ist, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, an Motorrädern unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden soll.


    Das BMVI hat dem Bundesrat bereits einen Verordnungsentwurf, der u.a. auch diese Änderung enthält, zur Zustimmung zugeleitet (s. Artikel 1 Nummer 12 der Bundesratsdrucksache 397/20).


    Mit freundlichen Grüßen"


    Mit anderen Worten, der Mißstand ist tatsätlich bekannt und soll sogar behoben werden. Die zitierte Bundesratsdrucksache 397/20 liefert hier Aufschluß. Unter Artikel 1 Nummer 12 findet sich folgender Passus:


    Dem § 36 wird folgender Absatz 11 angefügt:


    „(11) Absatz 5 gilt entsprechend für solche Luftreifen, die die in Nummer 2.29 der Regelung Nummer 75 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE) (ABl. L 84 vom 30.3.2011, S. 46) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen), sofern diese Luftreifen an Fahrzeugen der Klasse L verwendet wer-den.“


    Damit wäre es wieder möglich bei der K und anderen betroffenen Motorrädern mit M+S Reifen legal auf öffentlichen Straßen zu fahren!


    Wie es um die Zustimmung oder Ablehnung dieser Drucksache steht können wir sogar recht bald erleben, und zwar als Tagesordnungspunkt Nr. 75 der 993. Sitzung des Bundesrates, nächsten Freitag am 18.09.2020 ab 09:30 Uhr.


    So gibt es dieses Jahr trotz allem doch gute Nachrichten, zumindest für die Stollenfahrer :coolesau:

    Guten Morgen,


    Euer Schwarmwissen ist gefragt. Vorgestern habe ich hier im Forum eine pdf-Datei entdeckt, die ich mir mal ansehen wollte. Das Speichern aufs Tablet von unterwegs hat nicht so recht geklappt und ich habe mir leider nicht gemerkt in welchem Thread ich die gefunden habe :banghead:


    Gestern Abend und grad eben habe ich wieder danach gesucht, aber leider nichts gefunden. Die Datei selber hieß “BMW K-Modelle Serviceinformation”, ich meine die war allerdings nicht direkt als Anhang in einem Beitrag dabei, sondern verlinkt. Leider war der Text zum Link anders als der Dateiname, sonst hätte ich's wahrscheinlich längst gefunden.


    Eventuell hat jemand die besagte Datei, oder weiß wenigstens welcher Thread es war, oder der Entzug von Zweitaktabgasen hat eine längerfristigere Wirkung als ich gedacht hätte :shock:

    Wie wär's mit einem RA3 vorne in 110/80 und hinten ein TA3 in 140/80? Da passt eigentlich praktisch alles. Ich habe mal bei Continental angefragt wieso die beim RA3 in 130/80 unbedingt eine Mindestbreite von 3" vorschreiben wenn die selber gegen die Verwendung des RA3 bei einer R100R mit 2.5" nichts einzuwenden hätten. Eine wirklich nachvollziehbare Antwort habe ich dabei leider nicht bekommen.

    Theoretisch würden von Conti vorne der RoadAttack 3 in 110 und hinten der TrailAttack 3 in 140 gehen, wie sich die Kombination fährt ist wiederum die andere Frage. Die A41er von Bridgestone täten es auch, aber ich wüßte hier von keinem der die Reifen schon drauf hatte.

    Da kann ich bei meinem Drilling den Roadtec 01 (100/130) empfehlen. Der haftet recht gut, grad auf nassen und feuchten Straßen. Mittlerweile sind die Pneus seit etwa 6000 km drauf und haben immernoch reichlich profil, was zugegeben meinem gemächlichen Fahrstil geschuldet sein dürfte.


    Für recht zügiges Fahren taugen sie auch, ist aber nicht zwingend meine Art als Alltagsfahrer. Wie die sich auf der K im Vergleich zum BT 45 schlagen kann ich nicht sagen.

    Bei Craftsman habe ich etwas zwiespältige Erfahrungen gemacht. Mir ist z.B. mal eine 1/2" Nuß beim Radwechsel regelrecht geplatzt, was ich auch nie erwartet hätte. Die Sachen aus amerikanischer Herstellung sind nicht ganz verkehrt, es gibt aber auch für das Geld bessere Qualität bei anderen Marken und die lebenslange Garantie bringt einem nur in den USA was. Manches wird auch lediglich zugekauft, und grad der zugekaufte Kram wird dem einstmals gutem Ruf von Craftsman selten gerecht.


    Richtig schräg ist Craftsman mit dem Verkauf an Stanley Black & Decker geworden, woraus es Craftsman als Marke und Hersteller gleich zwei Mal gibt, denn Sears hat bis 2032 ebenso Herstellungs- und Vertriebsrechte unter der Marke Craftsman im Rahmen des Verkaufs aushandeln können. Das muß man sich erstmal durch den Kopf gehen lassen.


    Mittlerweile bin ich bei KS-Tools angekommen. Das Preis/Leistungs-Verhältnis finde ich in Ordnung für das was ich damit mache, zumal der Autoschlosser meines Vertrauens seit einigen Jahren ohne nennenswerte Probleme damit arbeitet.

    Ich habe nachgefragt ob eine Erweiterung der ABE für die K 75 vorgesehen wäre, da hat man mich gebeten mit RealOEM o.ä. die Verwendungsübersichten der Bremshebel zuzuschicken, damit die für's erste eine Referenz hätten. Soweit so gut.


    Kann jemand sagen wieso es bei der K 75 zwei verschiedene Listen einschließlich anderen Teilenummern für die rechte Griffeinheit gibt? Das sieht so aus als hätte es mal Bremshebel mit einer Schraube im Hebel gegeben, und zwar bei den ABS Modellen ?(


    Ich kann mir nur vorstellen, daß die SI 341790558 eine Antwort liefern könnte, denn auf die wird nämlich hingewiesen.