Als ich nach 19 Jahren meine K 75 wieder angemeldet habe, wurde der Satz Reifenbindung .... auch eingetragen, obwohl ich die Sachbearbeiterin darauf hingewiesen hatte, dass es diese für mein Motorrad nicht gibt. Sie sagte mir, dass der Hinweis standardmäßig eingetragen werden muss, sie da nichts machen kann.
Eine Austragung wurde im Rahmen eines Tüv-Gutachten gemacht. Da ich meine ganzen ABE-Anbauteile sowie die Reifengrößen 110/140 mit den 3-Speichenfelgen eintragen lies, habe ich darauf hingewiesen, dass es keine Reifenbindung gibt und er das bitte löschen soll.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Löschung ohne TÜV-Bescheinigung von der Zulassungstelle vorgenommen wird.
Gruß Bernd
Ja, das kenne ich. Bei einem Moped problemlos, beim zweiten eine "nette" Dame, die rigoros die eingetragenen Reifen wieder eingetragen hat. Und das, obwohl der TÜV Prüfer schriftlich bestätigt hat, daß die Reifenbindung entfällt. "Das ist Standart, das kann nicht ausgetragen werden..."
Ich habe den Schalter nicht verlassen, obwohl die Dame den nächsten Kunden schon aufgerufen hatte.
Nach dem Chef verlangt, der den Sachverhalt mit den Worten " ... da steht doch, kann ausgetragen werden! Wo ist ihr Problem?" zu meinen Gunsten gelöst hat.
Ist hier in D eben ein Verwaltungsakt und erinnert mich ein Wenig an Asterix!
Aber ich kann auch die Prüfer verstehen, die teilweise mit haarsträubenden Kombinationen konfrontiert werden.
Da ist unser Streben nach der Möglichkeit moderne Reifen in passender Größe aufziehen zu dürfen wirklich ein Klacks...