Dann antworte ich dir mal, bevor hier noch mehr Ideen durchs Forum eiern...
Gespann sind zu 99% Einzelanfertigungen und in Kleinstbetrieben hergestellt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für irgendwas zu bekommen ist schon zu Lebzeiten eines Erbauers eher schwierig, über ein Teilegutachten wollen wir lieber garnicht nachdenken.
Beides erfordert im Vorfeld einen gewissen organisatorischen und administrativ-rechtlichen Aufwand, der sich mit der damit verkauften / verkaufbaren Menge an "Material" meist nicht wirtschaftlich abbilden lässt.
Daher sind Gespanne durchweg per Einzelabnahme für den Strassenverkehr zugelassen. Dieser Mehraufwand pro Stück lässt sich wegen der Vielfältigkeit der Umbauten wirtschaftlich nicht anderst umsetzten.
Die Folge dessen ist, das "Änderungen" im Nachhinein genau so per Einzelabnahme beurteilt und eingetragen werden müssen. Und das macht i.d.R. der Erbauer (und "sein" a.a.S.).
Wenn du jetzt (in deinem Fall) nachträglich was eintragen lassen willst musst du tatsächlich selber einen der Sache zugeneigten Prüfer finden. Mit der Forderung nach einer UB oder einem Teilegutachten bei Gespannen diqualifiziert sich übrigens jeder Prüfer im ersten Satz.
Helfen könnte auch der Kontakt zu Besitzern eines (annähernd) gleichen Gespanns, mit vielleicht ähnlichen Problemen.