Posts by FrankGL


    Hallo zusammen,

    bevor das mit dem Verkehrsblatt und der Neuregelung 2020 los ging hatte ich eine länger Diskussion und Interaktion mit der zuständigen Zentrale der Prüforganisation bezüglich austragen der Reifenfabrikatsbindung an meiner K1200R Sport.

    Die Aussage war damals, dass die das nicht können weil sie hierzu die Typgenehmigung ändern müssten. Das kann nur BMW und die werden das garantiert nicht machen.

    Was die aber als Lösung angeboten haben war dass sie mir den im COC genehmigten 190/50 R17 auf Felge 6J 17 in die Papiere eingetragen haben mit ...auch genehmigt blablabla mit Reifen gleichen Herstellers und den bösen Satz gestrichen haben.

    Jetzt nach Verkehrsblatt 15/2019 und nach 2020 hat sich das für EG typgenehmigte Fahrzeuge eh erledigt, mit oder ohne diesen bösen Satz und einer echten Fabrikatsbindung, nur eben für die national genehmigten Fahrzeuge mit ABE eben nicht.

    Ich denke dass die alleinige Streichung des bösen Satzes aus der ZB1 nicht die Reifenbindung aushebelt, sondern nur den Kontrolldruck verringert und es gab in der Vergangenheit immer wieder mal solche Schübe wo das irgendwie ausgetragen wurde und dann von der zentralen Organisation wieder eingebremst wurde.

    Im Endeffekt ist erst dann Ruhe wenn der Satz in der ZB1 steht - zul. nur Reifen eines Herstellers - und den bösen Satz streichen.

    Denk mal etwas weiter, für Menschen mit körperlichen Einschränkungen könnte sich das Konzept durchaus als sinnvoll erachten. Honda hat so etwas schon ein paar Jahre im Einsatz als DCT, wird verkauft wie geschnitten Brot in den großen Tourern und der Afrika Twin und ist durchaus haltbar.

    Ich hatte neulich mal eine CBR650 mit E-Clutch, da ist der Hebel zwar noch dran aber den braucht man nicht mehr. Nach anfänglicher Skepsis und etwas Überwindung hast du dich da schnell dran gewöhnt.

    Ob wir das brauchen weiß ich nicht aber der Markt schon, es wird ja gekauft. ;)

    Gerrit,

    in der ABE D100 1/2/3/oder 4 sind zusätzlich zur Reifengröße auch Reifentypen angegeben und damit unterliegst du der Reifenfabrikatsbindung und somit bei ABE Fahrzeugen eintragungspflichtig. Das ist konform zu Verkehrsblatt 15/2019.

    Allerdings hatten die Überwachungsvereine das im Rahmen eines AKE Beschlusses aufgeweicht und wieder die Service Informationen akzeptiert. Mit AKE Beschluss Vers. 8 sind die aber wieder in der Ursprungsform des Verkehrblattes. Mal schauen was die sich als nächstes einfallen lassen um gängiges Recht so zu drehen wie die haben wollen. Die hatten sogar zwischenzeitlich die EG genehmigten Fahrzeuge in der Mangel und wollten gegen geltendes Recht gem. Verkehrsblatt wieder Bestandsschutz für die EG geprüften mit Fabrikatsbindung vor 2010. Alles Schmarrn, es ist wieder so wie im Verkehrsblatt beschrieben.

    Dass der Motor eine Motorspülung bekommen hat ist gut zu erkennen. Der Abrieb kann alles sein, ist aber jetzt nicht die riesen Menge. Ich würde das reinigen, zusammenbauen und beim nächsten Ölwechsel erneut beurteilen. Vermutlich wird der Motor weitere 100tkm klaglos laufen.

    Ich habe mit den Dingern keine gute Erfahrung gemacht. Mit dem ersten den ich hatte lief die 11er wie ein Sack Nüsse bei 3 Bar. Ich habe dann mit Jürgen (Till) Kontakt aufgenommen und der hat mir einen anderen besorgt. Damit lief die 11er dann, hatte aber eine Druckdifferenz von ca. 0,5 Bar zwischen kalt und warm.

    Fazit, lief im heißen Zustand dann zu fett.

    Da gibt es unterschiedliche Bauformen und Membranen. Einige funktionieren, einige sind da weniger brauchbar.

    Ich habe meine 3 Bar damit hergestellt, indem ich einen originalen BDR von 2,5 auf 3 Bar gestaucht habe, jetzt läuft es.

    Ja Manfred, dann sind wir wieder beim Verkehrsblatt von 2019. Hat mich gewundert dass die bei EG Typgenehmigung eine Fabrikamtsbindung entgegen dem Verkehrsblatt herausnehmen und die ABE Maschinen wie vor 2019 behandeln. Jetzt sind wir wieder beim ursprünglichen EU Recht.;)