Beiträge von FrankGL

    Nabend,
    wir nehmen mal an, Ausrüstung und Kenntnisse vorhanden. Somit bin ich wieder bei der eigentlichen Frage - hat jemand irgendwelche Teile mit einem akzeptablen Ergebnis lackiert oder lackieren lassen.
    Was passiert wenn der Lack mal beschädigt wird? Schwarzer oder dunkler Fleck?

    Also bitte, ich möchte hier keine Diskussion entfachen ob ich oder irgendwer anders das kann, sondern möchte Erfahrungswerte austauschen mit denen die soetwas haben.

    ...was mir noch dazu einfällt, wenn BMW den Umbau auf ABS2 empfiehl, muss auch eine Herstellerbescheinigung her.
    Hier ist der klassische fall - das alternative Bauteil ist nicht Teil der Typgenehmigung und muss somit geprüft werden, wie jedes andere Zubehörteil. Also Abnahme oder Anbaubescheinigung nach §19 STVZO mit Herstellerfreigabe oder eine ABE des Herstellers, wobei letzteres aus Kostengründen eher nicht zu erwarten ist.
    Ob eine solche Aktion im Rahmen einer Einzelabnahme möglich ist ohne Herstellerbescheinigung bleibt erst mal unbeantwortet...

    xs911,
    schmeiß das bitte nicht durcheinander. Mit §70 bin ich bei Dir, den brauchst Du aber im Falle des ABS nicht, da beide Varianten die Vorschrift erfüllen. Wir sprechen hier nur von werksseitigen Optionen IM Rahmen der Genehmigung abändern, nicht von Änderungen oder Abweichungen aus dem Genehmigungsstand. Da greift halt der Notanker §70 STVZO.

    Zitat von "Willy13"

    Ein weiteres Beispiel, mit ABS vergleichbar ist der Airback. Es gibt sogar ABE´s für Sportlenkräder ohne Airback die Ihre Zulassung für Fahrzeuge habe, die bei Erteilung der Betriebserlaubnis den Airback serienmäßig hatten, und diesen durch Einbau des Sportlenkrades nicht mehr haben.
    Ich glaube wir sind uns soweit einig, dass ein Airback beim PKW bestimmt gleichwertig mit dem ABS bei der K ist, oder?

    Willy,
    nicht ganz richtig, soetwas ist nur zulässig wenn das Fahrzeug die zum Typgenehmigungsdatum bestehende Aufprallschutzvorschrift auch ohne Airbag erfüllt. Ist der Airbag jedoch Teil der zu dem Zeitpunkt gültigen Systemgenehmigung könnte das schlecht aussehen.
    Beispiel:
    Wenn ein Fahrzeug innerhalb der EG sowohl mit als auch ohne Airbag ausgeliefert wurde, gilt hier gleiches wie bei unserem ABS. Die EG Typgenehmigung beinhaltet damit beide Varianten und demnach ist ein Ausbau auch kein Problem.
    Wurde dieses Fahrzeug innerhalb der EG aber nur mit Airbag homologiert, gilt es zu prüfen ob die Aufprallschutzrichtlinie welche in der Typgenehmigung angegeben wurde einen Airbag beinhaltet oder voraussetzt. Ist dem nicht so kann eine Einzelabnahme das wunschgemäß ändern.
    Erfüllt das Fahrzeug hingegen die Vorschrift nur mit Airbag hast Du keine Chance.

    Jetzt kommt der Haken an der Sache, der Tüv hat i.d.R. keinen bzw. nur eingeschränkten Zugriff auf diese Daten. Hier sind hingegen die Hersteller gefragt. Die EG Typgenehmigungen und Systemgenehmigungen bleiben in der Gewahrsam der Hersteller, ausgenommen das KBA bekommt die Typgenehmigungen Zwecks Erstellung der Briefdatensätze bzw. TSN.
    Also ist die Spaßbremse immer der Hersteller der auf seinen Daten brütet. Der Tüv macht nichts anderes als zu kontollieren, dass nach Umbau geltende bzw. zum Genehmigungszeitpunkt geltende Vorschriften eingehalten werden.

    Hoffe das verwirrt jetzt nicht...

    Der Willy liegt da gar nicht so verkehrt. Hab das heute mal mit unserem Tüv diskutiert. Die K100RS wurde in beiden Varianten typgenehmigt und entsprach zum Zeitpunkt der Zulassung den geltenden Vorschriften. Wenn die Bauteile der Bremsanlage von beiden Varianten identisch sind, ABS sogesehen als Addon betrachtet werden kann, sieht er dabei keinen Handlungsbedarf. Es wurden ja beide Varianten genehmigt und die Bremse erfüllt somit die gesetzliche Vorschrift, zumal die Bauteile der Bremsanlage zumindest nach ETK identisch sind.
    Die Definition "verschlechterung der Bremse" würde hier nur zutreffen wenn die Bremswirkung durch eine völlig ander Konfiguration beeinträchtigt wäre.
    Da sieht man mal dass auch beim Tüv nicht immer die gleiche Meinung bei raus kommt...

    Zitat von "PeterKR"

    Es geht garnicht um das ABS ansich. Man kann aber anhand der VIN feststellen ob das Mopped mit ABS ausgeliefert wurde fehlt es müsste das eingetragen werden.

    Hi Peter,
    dazu hatte ich schon was geschrieben, spricht ja nichts dagegen es auszutragen. Hier war nur die Diskussion dass einige Tüv`ler das nicht wollen...

    ...mal zum Thema Ein- bzw. Austragen. Wenn ein Fahrzeug in zwei verschiedenen Ausstattungsvarianten homologiert wurde und in Deutschland auch so vertrieben wurde, spricht man nicht von Verschlechterung wenn Ausstattungsmerkmale hinzugefugt oder weggenommen wurden.

    Bsp.:
    Wird ein Fahrzeug EU4 mit Partikelfilter umgerüstet auf ohne DPF ist rein entscheidend ob diese Variante teil der europäischen Typgenehmigung ist.
    Ist dem so, kann man unter Nachweis die Komponenten bzw. Softwarebestandteile umrüsten. Entscheidend hier ist, dass zum Zeitpunkt der Typgenehmigung nach geltendem Gesetz beide Varianten genehmigt wurden.
    Auf die Art und Weise rüsten wir (als Hersteller) in absoluten Härtefällen die DPF`s zurück um den Kunden zufrieden zu stellen.
    Abnehmen nach §19 STVZO tut das mein Tüv Mitarbeiter problemlos.

    Nun ist die gute K schon ein wenig älter und verfügt nicht über eine EG Typgenehmigung. Die meisten Hersteller im Zweiradbereich haben aufgrund einer EG Verordnung erst 2005 auf EG Typgenehmigung umgestellt. Aber dennoch wurde die K typgenehmigt, mit und ohne ABS. Demnach ist das Umbauen von Rechtwegen nach Herstellervorgabe möglich.

    Warum schreibe ich das eigentlich? Nun, ich habs auch ausgebaut....

    Hallo Grisu und andere Bedenkenträger,
    RAL 2010 ist von Hause aus nicht retroreflektierend. Um diesen Effekt zu bekommen sind zusätzliche Komponenten im Lack notwendig.
    Daher greift die STVZO in diesem Punkt leider nicht. Ich gebe Dir Recht, dass es immer wieder zu Diskussionen kommen kann, aber nach ausgiebiger Recherche sehe ich das nicht so.
    Sei mal sicher, dass ich das schon mit meinem Tüv Mitarbeiter geklärt habe. Zudem kann ich sicher bestätigen, diese Farbe habe ich ja bereits auf meinem Hubschrauber und da reflektiert rein gar nix, die ist einfach nur kräftig.

    Nicht überall wo Signal drauf steht ist auch Signal drin...

    Zitat von "hoechst"

    Hallo Frank.

    Wenn eine andere Farbe als signalrot oder signalorange rausspringen sollte, überleg ich mir das nochmal mit der 1000-Kurven-Tour in der Eifel .... :mrgreen::mrgreen:


    ...keine Sorge, das wird schon. Bei dem Grün bekommt man ja Augenkrebs!

    Zitat von "ralvieh"

    Fährst du auch oder putzt du nur? Da kann ja unser websi noch in die Lehre gehen so wie deine K aussieht. Hochachtung :thumbup:

    Das zweite Bild von links (also erstes Photoshop geändertes-Bild) finde ich auch ganz nett, zumindest auf meinem Bildschirm


    ...ja, ist ein Teufelskreislauf. Wenn ich gefahren bin muss ich danach putzen. Irgendwie dulde ich weder Wasserflecken, noch Bremsstaub, noch sonstigen Abrieb :shock:

    Hallo Leute,
    Vorgestern habe ich den Entschluss getroffen meine perlmutt weiße K100RS von ihrem jetzigen Farbkleid zu befreien.
    Nur welche Farbe soll es werden???
    Neulich habe ich einen meiner Modellhubschrauber (BO105 Christoph3) in Signalorange RAL 2010 lackiert. Der Lack ist zweischichtig und der Basislack auf Wasserbasis. Also muss Klarlack drauf. Allerdings habe ich keinen Mattierer des Effektes wegen verwendet und heraus kam ein edel glänzender signaloranger Hubschrauber.
    Und je mehr ich mir den Lack ansah, kam ich zu dem Schluss - das muss aufs Moped.
    Nun muss man sich das mal zunächst erst mal vorstellen wie es aussieht. Dafür gibt es ja glücklicherweise Photoshop...

    Das letzte Bild kommt RAL 2010 sehr nahe, immer abhängig von Grafik und Monitor. War dann mal kreativ, viel Spaß mit dem ....

    K100RS - Farbkonfigurator