Ja gibt es in der Strassenzulassungsordnung.
N. m. Erinnerung wurde dieser Satz(Kupplungseinzug) 1985 als Sonderausstattung angeboten.
Diese Thema wurde 2022 ausgiebig hier diskutiert. Geh mal auf Suche.
Leider bietet der Freundliche diesen Satz nicht mehr an.
Die "Schlächter" haben das auch schon mitbekommen und fordern entsprechend Kohle.
Gib maL eine Suchanzeige im Markplatz auf.
Im ETK findest Du das unter >Rahmen und Anbauteile< > Seitenstütze<