Ja ja, per "Einzelabnahme"
D.h. für Dich, dass Du einen xenontaugliches (zugelassenes) Scheinwerfergehäuse nachrüsten musst.
Desweiteren eine automatische Leuchtweitenregulierung, die den Scheinwerferreflektor allen fahrdynamischen Bewegungen automatisch anpasst (Bremsen, Gas geben, usw.).
Und zu guter Letzt eine Scheinwerferreinigungsanlage nachrüsten.
Nur so kann man ein Xenonleuchtmittel für den Abblendlichtbetrieb legal nachrüsten und eintragen lassen.
Einzig BMW hat für die aktuelle K-Serie eine Ausnahmengenehmigung bekommen. Für Xenon ab Werk.
MFG
Lars