Das wiederum ist in aller Regel eine Frage die man besser VORHER mit dem aaS des Vertrauens klären sollte.
Das sowieso. Stand der Dinge ist jetzt: 110/80 ZR 18 vorne auf 2.5x18, kompletter Vorderbau (Gabel, Bremse, HBZ) von K 1100LT, hinten 160/60 ZR 18 auf 4.5x18 (von K1100RS), alles eingetragen.
Es ging mir jetzt lediglich darum, zu erfragen, ob es schon derartige Präzedenzfälle gibt, also 2V-K100, die, derart umgebaut, im Geltungsbereich der StVZO laufen. Im Internet sieht man ständig irgenwelche Kräder, die zum Teil exotische Umbauten aufweisen, aber was nützt das, wenn das in den USA ist oder meinetwegen auch in GB, da gelten ganz andere Regeln als bei uns. BSK Speedworks z.B. können schönen Sachen zusammenstecken, weil deren nationales Procedere geradezu traumhaft ist - solange das vorschriftsmäßig rollt, bremst und leuchtet, werden Umbauten legalisiert, von denen wir nur träumen können.
Einen 180er hinten möchte ich garnicht, da dürfte die Handlichkeit leiden; mir geht es lediglich um einen gut fahrbaren Kompromiss aus dem, was ich jetzt habe, und einem 17 Zoll-Fahrwerk, von dem man sich wohl ein Quentchen mehr Handlichkeit erwarten dürfte.
Den Zwischenschritt aus 17 Zoll vorne und 18 Zoll hinten, sprich beiden Felgen der K1100RS, würde ich dann vermeiden.
Herzliche Grüße
AlfonsMZG