Das weisst Du, weil Du's schon ausprobiert hast, oder weil Du das als gegeben voraussetzt?
Ich könnte fast in Versuchung geraten (erstmalig in meiner Forumshistorie) einen User auf die "Ignore-Liste" zu setzen...
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Neues Benutzerkonto erstellenDas weisst Du, weil Du's schon ausprobiert hast, oder weil Du das als gegeben voraussetzt?
Ich könnte fast in Versuchung geraten (erstmalig in meiner Forumshistorie) einen User auf die "Ignore-Liste" zu setzen...
kommt das nochmalige Synchronisieren wirklich ganz zum Schluss.
Und zwar auch nach Ventilspielkontrolle/-einstellung.
Dagegen hilft aber ständiges hier rumheulen auch nicht weiter.
Ich sag nur (zum wiederholten Mal): Rechtsmittelfähiger Bescheid...
und die große Schelle des Luftfiltergehäuses wieder so angebracht hast das hier keine Nebenluft gezogen wird?
Warum macht man die zum Luftfilterwechsel ab?
Gib Gas Nils, gib Gas
Schwierig im Stau...
Ich überlege ja tatsächlich schon die ganze Zeit, wie ich dem Wärmestau unter'm 11er RS Tank möglichst effizient beikommen kann...
Da kannste 'n Rohrventilator reinbauen und dann kannste die Stauwärme von unter'm Tank nach hinten rausblasen.
Hier steht "Aussage gecen Aussage".
Nee. Hier steht Logik gegen Aussage.
Im Idealfall kommt bei dem streitgegenständlichen Modell die TROCKENkupplung nicht mit dem MOTORöl in Kontakt (deswegen Trockenkupplung). Das Motoröl (egal welcher Spezifikation) kommt erst dann an die Kupplung, wenn die entsprechende Dichtung undicht ist.
Die Werkstatt sagte mir
Und schon würde ich nicht mehr in die Werkstatt gehen.
Da gehen doch aber auch Schrauben zum Getriebe durch
Nee. Bei den ORIGINALEN Gummipuffern gehen die eben gerade nicht durch.
Der Serienpuffer ist komplett "entkoppelt". Ein Teller mit Gewindestift oben, ein Teller mit Gewindestift unten. Jeweils auf den Gummipuffer aufvulkanisiert.
Alternativ wäre vielleicht zu prüfen, ob sich die "strittigen" Rundscheinwerfer auf DIESE Streuscheibe umrüsten lassen.
Soweit ich das erkennen kann hat die nämlich die passende Zulassungsnummer.
Vielen Dank Frederic.
Der Schlüsselsatz in der Antwort von OSRAM dürfte (nach meinem Rechtsverständnis) übrigens dieser
Das heißt, in allen Modellen, in denen der Scheinwerfer mit der Genehmigungsnummer E1 14572 verbaut ist, darf die H4 LED verbaut werden.
sein.
Demnach wäre es überwiegend unmassgeblich, ob das jeweilige Motorradmodell in der Kompatibilitätsliste aufgeführt ist oder nicht.
Massgeblich für die regelkonforme Nutzung des LED-H4-Leuchtmittels ist die Typzulassung des Scheinwerfers mit der Genehmigungsnummer E1 14572 ungeachtet des Fahrzeugs.
Die Auflistung der jeweils bei "Drucklegung" der Liste bekannten, mit dem zugelassenen Scheinwerfer ausgerüsteten Fahrzeuge hätte bestenfalls Informationscharakter.
Ist da noch irgendwo eine ominöse Bleckbox?
Grundsätzlich ja.
Je nach Modell:
entweder die
oder die
Aber das alles liest Kletti ja jetzt sowieso nicht mehr.
Insofern ist alles ab Beitrag # 24 eh nur noch "für's Protokoll"...
Nöö. Hatte noch keine Notwendigkeit dafür...
Ein Admin bitte den Käse hier löschen.
Nur weil Dir die Antworten nicht in Dein Weltbild passen?
Vielleicht sollte die Bundesregierung doch die Cannabis-Gesetzgebung wieder ein bisschen nachschärfen.
Was Kletti von nachfragen hält kannst Du ab Beitrag # 17 nachlesen...
Trägt aber schon 'n bisschen auf an der Handbremsarmatur...
Wohl 'n bisschen dünnhäutig...
Ich habe die Frage sehr wohl verstanden.
Mir erschliesst sich nur nicht, warum Du hinsichtlich der Kosten nicht bei Deiner Werkstatt anfragst.
Ist in meinen Augen eh' so'n bisschen "brotlose Kunst" hier zu fragen.
Der Freundliche vor Ort schreibt das auf, was er dafür haben will/muss.
Ungeachtet dessen, was vielleicht Frank, Heiko, Ömür, Ranjid, Magomed, oder Mandy in Bielefeld, Bad Wörishofen, Antalya, Almaty, Gujraura, oder Kötzschenbroda gestern, vor 6 Jahren, oder kurz nach der Wiedervereinigung dafür bezahlt haben...