Posts by Uli_S

    Ich habe einen Laderegler verbaut, der nur max 14,0 oder 14,2 V liefert. Daran hing ein teurer LiFePo aus deutschen Landen und hat 3 Jahre gehalten. Danach bin ich 2021 auf preiswerte China-Technik umgestiegen und damit bin ich seit 34tkm unterwegs.
    Abgeraucht ist nur mein Eigenbau vor ~4 Jahren, den ich zwecks Verbesserung nochmal überarbeitet habe - never touch a running system!

    Bei mir sind es 5 mm.

    Wie und womit hat er denn das gemessen?

    Bei mir (11er umgebaut) war ein Zollstock und das Augenmaß von 3 Prüfern am Werk. Ergebnis; "sind (etwa) 8 mm, soll sind 6,5 mm also passt".
    Eine U-Scheibe war montiert.

    Wir sind uns wohl einig, daß sowohl die Vorgaben 9 mm bei dem einen Prüfer und 6,5 mm bei dem anderen Prüfer und beide bei TÜV SÜD herausragende Leistungen deutscher Bürokratie sind! Man kann sie nicht genug würdigen.

    Danke Frank, jetzt hab ich das endlich verstanden.
    Hoffentlich die anderen auch. Meine Bedenken sind, daß im Sommer 80% der K-Fahrer (u.a.) ohne BE unterwegs sind. Nur wer will das prüfen?

    In meinem Fall der 1004V ist im Schein die Reifenbindung ausgetragen und das "Gutachten nach FEV" führ' ich natürlich nicht mit. Ob die Polizei mich nochmal mit meinem "Gutachten nach FEV" in der Wache vorreiten lässt, wage ich zu bezweifeln. Und selbst der Prüfer bei der nächsten HU kann das wohl nicht feststellen, ob die Austragung aufgrund §21 erfogte oder nach FEV, wenn er nicht gezielt danach fragt bzw auf der Vorlage besteht. Es sei denn, Polizei und Prüfer können mit dem Fzg-Schein bundesweit auf eine Datenbank zugreifen, in der die diversen Gutachten für das Moped mit dem entsprechenden Kennzeichen/ID-Nr. hinterlegt sind und das auch bei der HU oder allg. Verkehrskontrolle auch machen.

    wenn Du versäumt hast das in die Zulassungsbescheinigung eintragen (bzw. austragen) zu lassen hast Du nur "die halbe Miete".

    Immerhin steht da explizit drin "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich" (unverzüglich heisst im Amtsdeutsch "ohne schuldhaftes Zögern").

    Weiß ich, kommt noch , danke. In Stgt mußt Du Termin machen, Winter 2 Wochen, Sommer 6-8.:(

    Bei der K1004V

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    bei der 11er

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    Hier die Scheine dazu - 11er Eintrag ist noch nicht erfolgt, wird aber bzgl. Reifen wohl gleich lauten wie die K1004V. "Reifenbindung gemäß..." ausgetragen und "Reifen vo u hi nur von einem...." eingetragen.

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    Ich habe aus meiner K1004V die Reifenbindung in 2022 austragen lassen als "Berichtigung der Zul.Besch. gemäß §13 Abs. 1 FZV".
    Ist das nun rechtens oder nicht? Wer entscheidet denn, ob eine BE erloschen ist oder nicht?

    - der Polizist anlässlich einer allg. Verkehrskontrolle?
    - der Prüfer bei der nächsten HU?
    - ich, der Fahrer bzw Halter?
    - Meine bzw eine gegnerische Versicherung (im Unfallsfall)?
    - ein Gutachter, der von WEM bestellt wird?
    - ein Richter, der ZU WELCHEM ANLASS ein Urteil spricht?
    - der Postbote?

    Bei der 11er in 01/2025 war das eine Begutachtung §19 (2) / 21 StVZO.

    Bei mir schon:) - ich hab nur noch 4Vs - auch im 2V-Rahmen. Dort sind seit 2015 110/140 auf LT-Felgen und 120/160 auf RS-Felgen eingetragen und die Reifenbindung draussen.

    Jetzt mein Procedere an der 11er heute:

    Zum Termin aufgeschlagen und vorab mit dem aaS ein paar klärende Worte gewechselt über 15mm Abstand zur Schwinge, U'Scheiben, Reifenversatz etc. Mittlerweile sind 2 weitere Prüfer dazu gekommen und gemeinsam haben wir das am Moped begutachtet beleuchtet, beguckt und bemessen. 10 mm zur Schwinge, sofern man das überhaupt mit einem Maßband (so'n Blechdings zum Aufrollen) sinnvoll messen kann. Nachdem ich meinen kleinen (fast zierlichen) Finger ins Spiel brachte, der da grad "durchpasste" und die Aufmerksamkeit auf den Abstand zum Hauptständer gelenkt wurde - da passte der stabile Zeigefinger durch - ging man zum von mir nicht beachteten Vorderrad über. Und siehe da: Einhellig wurde festgestellt daß der Abstand Reifen Kotflügel-Bef.-Schrauben doch bedenklich (knapp) sei und man das nicht gutprüfen könne - die Schrauben guckten 2 mm über die Mutter Richtung Reifen raus. Mhmm... wenn ich die 4 Schrauben kürzte wäre ich aus dem Schneider. Das war 13:20 Uhr. Wir haben uns geeinigt, daß ich den Mißstand behebe und heute noch oder morgen nochmal vorreiten darf.

    Bis hierher hat's noch nix gekostet.

    Ich ab nach Hause und das Werkzeug klargemacht. 3mm kürzere Schrauben waren in meinem (eigentlich gut bestückten) Fundus leider nicht zu finden. Also händisch gekürzte Schrauben eingebaut und 15:10 Uhr wieder beim Tüv eingelaufen. Der zuständige aaS war noch da, hat mein Werk wohlwollend abgenickt und die (erforderlichen??) Fotos gemacht. Nach ca. 30 Min Schreibarbeit hatte ich dann das Gutachten und der Tüv 154,50 € .

    btw: Der Abstand Schwinge zu Reifen soll nach meinem aaS min 6,5 mm sein - ginge also auch ohne U'Scheibe - dito die Abstände Kotflügelbef.-Schrauben zu Reifen. Die Abstände Kotflügelspitze zu Reifen o.ä befanden sie (3 Prüfer) ohne Angabe eines Maßes als ausreichend bzw. wurden nicht betrachtet. Abstand Hauptständer zu Reifen soll min 10 mm - mit Augenmaß befunden: das sind mehr als 10 mm.

    Nächste Woche zur Zulassungsstelle und das eintragen lassen.

    2022 habe ich bei der serienmässigen 4V die Reifenbindung austragen lassen. Das ging damals noch mit Wunschäußerung und Bezahlung von 30 € auf Zuruf nur mit Angucken ohne Messung und Fotos - das waren noch Zeiten. :):).

    Bei Betrachtung der (teils unsinnigen) Angaben über Abstände, die ich hier gelesen und/oder gehört habe gibt es in der "Überwachungslandschaft" erhebliche Unterschiede. Kann sich jeder seinen Teil denken über unsere regulierungswütigen, hochbezahlten EU-Politiker und die "Fachleute", die das hier umsetzen (müssen).:(

    Aha, bei der Prüfstelle fragen ob sie das Verfahren anwendet. Wenn nicht, dann ohne Betriebserlaubnis weiterfahren!
    Toll, das macht uns keiner nach.

    Ich wußte gar nicht, daß ich einen Luftreifen am Moped habe. Gut daß die EU mich darüber endlich aufklärt:rolling:

    Und das oben verlinkte "Amtsblättchen" ist von 2011, Ob das noch gilt ?;)

    wenn der Passus "Reifenfabrikatsbindung gem. ABE beachten" aus der ZB Teil 1 gestrichen ist, ist lediglich noch die Reifengrösse/Lastindex/Geschwindigkeitsindex zu beachten.

    Und das ist nach Meinung meines aaS nicht korrekt! Es muß gemessen und BEZAHLT werden

    in meinem Fahrzeugschein steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Und in der ABE D100/2 steht die von mir zitierte Passage. Den Auszug werde ich mitführen.

    Dann darfst Du nur die BT53 draufmachen. Mit den Pirelli und Angels... fällst Du auf die Nase, wenn sie nicht explizit eingetragen sind.

    Freigaben vom Hersteller sind UNGÜLTIG ab 01.01.25.... so mein aaS.

    Vorgestern war ich bei meinem Tüv-Mann. Vorgelegt habe ich ihm 2 Kfz-Scheine:

    1. K1100 mit dem Eintrag - Reifenfabrikatsbindung nach ABE....
    2. K1004V ohne Eintrag - s.o.
    Antworten:

    1. K1100: Ich erhielt den Hinweis "damit gibt's Probleme weil BE erloschen", das habe ich erwartet! Ich bekam noch einen Auszug aus der ABE mit den ollen Schlappen (u.a BT53), die keiner mehr haben will und den Rat: Ausmessen des "Radhauses" und dann Freigabe für die 120/160 ohne Reifenfabrikatsbindung für ca 160 €.

    2. K1004V: Ich erhielt den Hinweis "damit gibt's Probleme weil BE erloschen", das habe ich aber NICHT erwartet, weil die Reifenbindung ja aus dem Schein ausgetragen ist! Ich bekam wieder einen Auszug aus der ABE mit den Schlappen, die es gar nicht mehr zu kaufen gibt aber die sei maßgeblich. Auch hier wieder die Empfehlung: Ausmessen des "Radhauses" und dann Freigabe für die 120/160 ohne Reifenfabrikatsbindung für ca 160 €.

    Demnach müssten alle Ks mit Compact-Drive zur Reifenabnahme (auch wenn die Reifenbindung ausgetragen ist)?

    Für weitere Diskussionen hatte er leider keine Zeit mehr.

    Marco will ein/mehrere Kabel in einem zusätzlichen Kabelkanal in die Heckklappe führen, sagt uns aber nicht wofür (führt zum ständigen Rätseln bei uns, ob das überhaupt notwendig ist, ob es nicht andere Lösungen gäbe und diese Fragen schwingen in der ganzen Kommunikation zumindest mit).
    Hier besteht evtl. ein Informaionsdefizit - wir haben viel zu wenig Informationen zu den Zielen, Anforderungen und Rahmenbedingungen sowie folglich auch zu möglichen Alternativen.

    Für die Lösungsfindung ist das "wofür" irrelevant.
    Aufgabe: 2 Löcher mit D=25 ins Blech. Mehr nicht.

    Dass er die Kabeltülle erwähnt ist schon zuviel und die Erwähnung von Kabeln, die er durchführen will hat nur Verwirrung gestiftet und unsere Gedankengänge in falsche Richtungen geleitet - mal so gaaanz objektiv betrachtet ;)