Moin zusammen,
Hatte auch das Problem mit der Suzuki........der Grund war aber folgender: Die Maschine ist 1978 offensichtlich per Einzelabnahme (Typschlüssel 0000) hier zugelassen worden. Daher gelten die aktuellen Reifenfreigaben von Metzler und Suzuki nicht. Darüber hinaus auch die ABEsen für Auspuff und Windschild nicht. Das bedeutet ich bin die ganzen letzen 30 Jahre ohne Betriebserlaubnis unterwegs damit. Auch bei den ca.15 HUs in der Zeit ist das nie aufgefallen. Erst jetzt bei der letzten HU als ich die neuen Reifendimensionen VORNE eintragen lassen wollte( für HINTEN gab es schon den Eintrag). Nun ist nicht nur die Reifengröße sondern auch der genaue Typ festgelegt. D.h. wenn ich jetzt eine Andere Marke aufziehen möchte, neue Einzelabnahme! Vorher war nur die alte Größe ohne Typbindung eingetragen.
DIE EINZELABNAHME SAH DANN SO AUS: Der Prüfer liest die Reifenbezeichnung und notiert sie. Dann fährt er eine Runde im unteren Geschwindigkeitsbereich übern Hof, das wars. Dann noch kurz auf den Auspuff und Windschild geschaut, notiert. Bericht geschrieben, 120Euros kassiert, nun alles legal. Geil!