Das "wp" kam übrigens bei falscher Polung, richtig angeschlossen kam gar nix.
Schimpft den Holger doch nicht - er hat ja den Rat befolgt, die Pumpe rückwärts laufen zu lassen...
Bernd
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Neues Benutzerkonto erstellenDas "wp" kam übrigens bei falscher Polung, richtig angeschlossen kam gar nix.
Schimpft den Holger doch nicht - er hat ja den Rat befolgt, die Pumpe rückwärts laufen zu lassen...
Bernd
Servus Sergej,
herzlich willkommen zurück bei den Bricks -
Immer eine gute und unfallfreie Fahrt wünscht Dir
Bernd
Bernd steht schon seit 2018 im Wohnzimmer
... hat aber damals auch nix weiter "jesacht"
Bernd
Ups - bin Instinktiv von Trochtelfingen nach Bahlingen ( da ist mein HNO ) ausgegangen. Nach Hechingen sind es ca 35min
Wow, Dein Zossen hat aber einen Zahn drauf - nach Bahlingen sind es ca. 240 von Trochtelfingen aus. Mit dem Auto schlappe 2h45min ...
Bernd
... plumpspardauz, da isser...
Herzlich willkommen bei uns im K-lub!
Bernd
Hi Leute, hier ein kurzes Update:
Bin happy! Seit Freitag (26.06.2020) hat die K1100 RS neuen TÜV und das Federbein ist "offiziell" eingetragen.
Wie ist das nun doch so "plötzlich" möglich gewesen?
Hier eine kurze Erklärung:
Da sich ja der TÜV-Prüfer geweigert hat, das Beinchen einzutragen, weil im Schein unter 17 ein "E" stand und unter 2.2 die serienmäßige Prüfnummer - was sich offiziell auschließt, habe ich mit viel Mühen den originalen, alten KFZ-Brief vom damaligen Verkäufer organisieren können.
Den wollte die Zulassungsstelle (die hatte ich in dem Fall um "Amtshilfe" gebeten) haben, um evt. Eintragungen, die in der Zulassungsbescheinigung II nicht mehr enthalten sind, prüfen zu können.
Als ich dann den KFZ-Brief in den Händen hielt, war mir schnell klar, warum das "K" durch ein "E" ersetzt worden ist. Der erste Besitzer musste die Maschine drosseln (daher auch eine Einzelabnahme), damit er sie mit seinem FS fahren konnte. Nachdem er dann einen "richtigen" FS hatte, hat er die Maschine wieder entdrosseln lassen und das wurde auch im Brief entspr. dokumentiert (alles wieder auf original zurückgeschrieben). Allerdings: Die Umtragung von "E" in "K" wurde jedoch versäumt.
Daher stand dann in den künftig erzeugten Papieren stets das unselige "E".
Kurz und gut, die Zulassungsstelle hat mir die Papiere (kostenlos) berichtigt, gleich das Federbein und die Stahlflexleitungen eingetragen (unter Vorlage der Änderungsabnahme des TÜV) und ich bin am Tag darauf zum TÜV und mit dem Bapperl wieder heim.
Das Ganze hat jetzt zwar einen Haufen Zeit gekostet, aber ich bin froh, das durchgezogen zu haben. Was mich besonders positiv überrascht hat, war die Kooperationsbereitschaft der Zulassungsstelle und die insgesamt freundliche Behandlung dort.
Bernd
Servus Rolf,
zuerst mal herzlich willkommen im K-lub - eine Vorstellung Deinerseits wird sehr gerne gesehen/-lesen.
Um möglichst treffende Antworten zu bekommen ist es sinnvoll, einen alten abgearbeiteten Thread nicht "aufzuwärmen", sondern einen neuen, mit aussagekräftigem Titel zu starten.
Gruß
Bernd
Ooch Mesut, Dü Ärmster!
Dafür gebe ich Dir jetzt aber mal 'ne Runde Mitleid aus
Grinst sich eins, der
Bernd
im K-lub!
Das nenn' ich mal eine Vorstellung.....zum Verkaufen gibt's hier den Marktplatz
Bernd
Fabian!
Bernd
... tolle Vorstellung hier ...
Bernd
... schicke Vorstellung!
Bernd
@ Stefan (Bauerle):
Die Möglichkeit, daß die K längere Zeit abgemeldet war, besteht durchaus, leider kann ich das aufgrund der "tollen" Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr nachvollziehen, da dort nicht mehr alle Vorbesitzer und die jeweiligen Zulassungsdaten aufgelistet sind (europaweiter Datenschutz?)
Vielleicht schreibe ich deswegen mal das LRA KR an und ggf. bekomme ich ja eine Antwort oder aber ich frage in FFB nach, mit der Bitte, mir im Rahmen der Amtshilfe diese Info zu übermitteln.
@ Martin:
Genau diese Informationen mit den Kennbuchstaben hatte ich mir auch schon "ergoogelt".
Stutzig bin ich halt bei der Definition "das Fz entspricht keiner Typgenehmigung" geworden.
Die K war bis 2016 absolut im serienmäßigen Zustand, bis sie von mir auf Stahlflexleitungen und 2017 auf das neue Federbeinchen umgerüstet wurde.
Bernd
Servus Wolfgang,
Danke für den Tip - werde das mal in Angriff nehmen. Bei uns gibt es z.B. noch sehr viele BAYWA-Werkstätten.
Allerdings befürchte ich, daß es genau wegen des unerklärlichen Eintrages im Feld 17 mit dem ominösen "E" auch dort evt. Probleme geben kann. Muß ich aber erst einmal abklären, wenn ich dort anrufe - einfach so hinfahren ist ja bei uns noch nicht...
Gruß
Bernd
@ Nils:
Yepp, Recht Du hast - daran habe ich mir inzwischen auch gedacht (wobei der Text beim Drüberlesen tatsächlich Spielraum läßt - vermeintlich nämlich zwischen Eintragung oder Mitfrühren des Gutachtens).
Allerdings warum hat der DEKRA-Graukittel in 2018 bei der ersten Prüfung, bei der das Federbein bereits eingebaut war, nichts dazu gesagt? Er hat seinerzeit nur die Papiere der Stahflexleitungen, des Federbeins und die der Reifen fachmännisch geprüft und dann am Ende das Bapperl angebracht.
Es wir wohl auf Variante 3 hinauslaufen - es sei denn, jemand möchte aktuell ein gut erhaltenes HH-Racetec-Federbein günstig erwerben ähm ja, entweder PN oder Marktplatz...dann gerne auch Variante 2.
Allerdings ist meine Frage nach der seltsamen Kennzeichnung bei Ziffer 17 (von wegen Zulassung gem Sondergutachten) immer noch offen.
Was rechtfertigt an einem bis dato unveränderten Fahrzeug eine Einzel-/Sonderabnahme?
Bernd
Servus Bernd,
tja, nach Aussage des DEKRA-Ingenieurs darf sein Kollege (wohl älter oder Dienstgradhöher) die Eintragungen machen.
War bei unserer örtlichen DEKRA in Germering.
Vielleicht fahre ich morgen mal zum "richtigen" TÜV nach Fürstenfeldbruck, mal sehen, was die sagen.
Bernd
@ Kugelfischer:
Das von HH-Racetech beigefügte Dokument ist eiin vom TÜV Austria erstelltes Teilegutachten (mit Nummer, Stempel und allem, was dazu gehört).
Der eine Prüfer 2018 hat es so gelesen, daß das Mitführen des Gutachtens ausreichend ist, der Prüfer heute meinte, daß nach dem erfolgten Einbau eine Abnahme hätte erfolgen müssen, in deren Folge dann der Eintrag im FZ-Schein gemacht worden wäre.
Das wollte ja nun heute nachholen, durfte es aber aus internen Komptetenzgründen nicht.
Was mich halt jetzt so sehr verwundert, ist die Tatsache, daß damals in KR bei der Zulassung der Mopete in Ziffer 17 der Buchstabe "E" statt "K" eingetragen wurde, obwohl daran alles serienmäßig ist.
Wenn mir darauf jemand eine erhellende Antwort geben könnte....
Bernd
@ neaph8:
Du wirst noch einen "alten" Brief/FZ-Schein haben. Die Nummern und ihre Bedeutungen wurden bei Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen neu verteilt. Die Angabe, ob Räder/Gleisketten entfällt seither.
Bernd
@ frankHH
... Mal was Neues , das bedeutet nach dem "Leitfaden zur Ausfüllung der ZulassungsbescheinigungTeil I und Teil II":
A = Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind nicht konform
Wenn das schon bei der ersten Zulassung eingetragen wurde, ist das für mich nicht nachvollziehbar. Ab Werk wurden die Mopeten doch wohl zulassungsfähig produziert oder?
Bernd
@ Peter: Ja, "BAYER.MOT.WERKE-BMW" steht drin.
Bernd