Michael hat das schon gut erklärt, vielleicht wird das Problem an folgendem Beispiel noch etwas klarer :
Stell Dir vor, Du gibst eine große Party, viele Freunde und Bekannte sind bei Dir zu Besuch. Zu vorgerückter Stunde öffnet einer Deiner "Freunde" das Fenster und beschimpft lauthals auf der Straße vorbeigehende Passanten.
Was glaubst Du, zu wem die Polizei kommt ?
Ein weiteres Beispiel : Selbe Ausgangslage, aber statt zu schreien bekommst Du mit, daß er ein Plakat zum Fenster raushängt, sei es mit einer Beschimpfung, sei es mit "verfassungsfeindlichen Symbolen" welcher Art auch immer.
1. Folge : Wie oben.
2. Folge : Du wirst Ärger bekommen, weil Du das nicht verhindert hast. Juristisch gesehen bist Du dann ein "Zustandsstörer". Der BGH definiert das in bestem Juristendeutsch wie folgt :
"Zustandsstörer ist derjenige, der die Beeinträchtigung zwar nicht verursacht hat, durch dessen maßgebenden Willen der beeinträchtigende Zustand aber aufrechterhalten wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der Inanspruchgenommene die Quelle der Störung beherrscht, also die Möglichkeit zu deren Beseitigung hat. Darüber hinaus muss ihm die Beeinträchtigung zurechenbar sein. Hierzu genügt es nicht, dass er Eigentümer oder Besitzer der Sache ist, von der die Störung ausgeht. Für die erforderliche Zurechnung der Beeinträchtigung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr erforderlich, dass die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers oder Besitzers der störenden Sache zurückgeht. Ob dies der Fall ist, kann nicht begrifflich, sondern nur in wertender Betrachtung von Fall zu Fall festgestellt werden (BGH 21.09.2012 - V ZR 230/11)"
Wichtig ist in diesem Zusammenhang eben auch der Umstand, daß unser Forum tatsächlich mehr mit dem gerne zitierten "Wohnzimmer" zu tun hat als mit einem "öffentlichen Platz". Die daraus resultierenden Folgen sind erheblich ! Nicht zuletzt deshalb sind Eingriffe von Seiten der Moderation auch schon rein begrifflich keine "Zensur", sondern lediglich Ausübung des Hausrechts !
HTH !
Gruß,
Joachim.