schaus dir objektiv an:
1.
ein verkehrsteilnehmer hat einen anderen verletzt. --> kv
weils der straßenverkehr ist wird eine fahrlässige kv draus... (das ist halt bei unfällen so)
rein objektiv hat gaston die tatbestandsmerkmale verwirklicht.
2.
die dame hat bei gaston an der k eine sachbeschädigung begangen. rein objektiv.
sie hat die sache eines anderen beschädigt.
eine sb kann aber im deutschen recht nur vorsätzlich begangen werden. du KANNST keine fahrlässige sb begehen.
somit MÜSSTE die frau um eine sb begangen zu haben, den unfall absichtlich herbeigeführt haben. also mit dem wunsch gastons k zu beschädigen vor die selbe gesprungen sein. und ich denk da wirds eng.
inwie weit der guten frau jetzt noch irgendeine verkehrstraftat anzuhängen ist (straßenverkehrsgefährdung oä) bin ich jetzt grade etwas überfragt, könnte aber noch sein.
das ist aber rein der strafrechtliche teil.
was ordnungswidrigkeiten rechtlich im raum steht, ist wieder ein anderes kapitel.
da gibts dann so tolle tatbestände wie "sie kamen nach rechts von fahrbahn ab. es kam zum unfall"
hier vielleicht so was wie " sie gingen bei rot über die ampel. es kam zum unfall"
das ist aber von bundesland zu bundesland etwas unterschiedlich.
das wäre dann der ordnungswidrigkeitenteil.
und dann kommt nachher noch der privatrechliche Teil der Schadenregulierung.
Und dummerweise KANN für jeden teil ein anderer "schuld" sein.
beim stgbteil könnte es gaston werden, wenn am ende nicht schuldausschließungsgründe vorliegen (wie zb verdeckt gelaufen, konnte nicht gesehen werden, er hatte grün, sie hatte rot etc)
wird dann aber erst mal von dem entsprechenden StA bewertet werden und dann evtl von einem Richter entscheiden.
beim owi teil KÖNNTE es die dame werden, weil sie bei rot über die straße ist, ABER auch hier: nur weil ein anderer sich falsch verhält darf man das nicht auch. beispiel: auto parkt quer auf der gasse, deshalb darfste noch lange nicht dagegen fahren, sondern wärest wenn du das parkende auto anrammelst, der dumme weil das ja stand. (gaston hätte sie nicht umfahren "dürfen" nur weil sie bei rot über die gass rennt(nicht dass er es absichtlich getan hätte))
ist jetzt ein extremes beispiel, aber verdeutlicht glaube ganz gut, dass es grade im straßenverkehr mit schuld relativ schwer ist.
und vor allem nicht ohne sämtliche ermittlungsergebniss zu kennen.