Beiträge von Marcel_R1150RT

    Ich hab damals den Windeleimer meine kleinen Tochter unter den HAG gestellt…


    Da stand die q dann super drauf


    Zur endgültigen Sicherheit noch zwei Wasserkästen hinten Dan die q gespannt dass definitiv auf dem hag zum ruhen kam.


    Hat mir die 35 Minuten bis ich mitm wechseln war gereicht ;)

    Nun ja, wenn die Zeugen auf einmal nicht mehr greifbar sind. Und die Dame versteht dass es auf einmal an ihr Vermögen geht, wenn Gaston recht bekommt, ist die Sachlage nicht mehr so glaßklar wie anfangs angenommen.


    Und das hat mit verunsichern nix zu tun. Sondern damit dass spätestens wenn’s ans Geld sich jeder selbst der nächste ist…

    Und damit wird der Dame schon irgendwann einfallen dass nicht sie sondern der kfz führer schuld ist, denn der hat eine Versicherung die auch für Personenschäden haftet…


    Merkste was? Da dreht sich die Geschichte ziemlich. Ich hoffe für Gaston, aber mir bleiben zweifel

    Das wäre die Wunschvorstellung…


    Du wirst aber zugeben, dass du in deiner beruflichen Laufbahn auch schon Sachen erlebt hast, die trotz anderer Erwartungen nicht so glatt gelaufen sind.


    Vor allem wenn dann am Ende wieder irgendein Zeuge oder deiner Berufskollegen eine Argumentation aus dem Hut zaubert warum der arme Fußgänger doch noch hätte gesehen werden können.


    Zumindest sollte Gaston sich nicht wundern wenn er einen Anhörbogen oder eine Vorladung als Beschuldigter einer fahrlässigen kv bekommt.


    Denn objektiv liegt eine vor, der muss nachgegangen werden und einstellen darfs erst die sta…

    schaus dir objektiv an:


    1.

    ein verkehrsteilnehmer hat einen anderen verletzt. --> kv

    weils der straßenverkehr ist wird eine fahrlässige kv draus... (das ist halt bei unfällen so)

    rein objektiv hat gaston die tatbestandsmerkmale verwirklicht.


    2.

    die dame hat bei gaston an der k eine sachbeschädigung begangen. rein objektiv.

    sie hat die sache eines anderen beschädigt.

    eine sb kann aber im deutschen recht nur vorsätzlich begangen werden. du KANNST keine fahrlässige sb begehen.

    somit MÜSSTE die frau um eine sb begangen zu haben, den unfall absichtlich herbeigeführt haben. also mit dem wunsch gastons k zu beschädigen vor die selbe gesprungen sein. und ich denk da wirds eng.


    inwie weit der guten frau jetzt noch irgendeine verkehrstraftat anzuhängen ist (straßenverkehrsgefährdung oä) bin ich jetzt grade etwas überfragt, könnte aber noch sein.


    das ist aber rein der strafrechtliche teil.


    was ordnungswidrigkeiten rechtlich im raum steht, ist wieder ein anderes kapitel.

    da gibts dann so tolle tatbestände wie "sie kamen nach rechts von fahrbahn ab. es kam zum unfall"

    hier vielleicht so was wie " sie gingen bei rot über die ampel. es kam zum unfall"

    das ist aber von bundesland zu bundesland etwas unterschiedlich.


    das wäre dann der ordnungswidrigkeitenteil.


    und dann kommt nachher noch der privatrechliche Teil der Schadenregulierung.


    Und dummerweise KANN für jeden teil ein anderer "schuld" sein.


    beim stgbteil könnte es gaston werden, wenn am ende nicht schuldausschließungsgründe vorliegen (wie zb verdeckt gelaufen, konnte nicht gesehen werden, er hatte grün, sie hatte rot etc)

    wird dann aber erst mal von dem entsprechenden StA bewertet werden und dann evtl von einem Richter entscheiden.


    beim owi teil KÖNNTE es die dame werden, weil sie bei rot über die straße ist, ABER auch hier: nur weil ein anderer sich falsch verhält darf man das nicht auch. beispiel: auto parkt quer auf der gasse, deshalb darfste noch lange nicht dagegen fahren, sondern wärest wenn du das parkende auto anrammelst, der dumme weil das ja stand. (gaston hätte sie nicht umfahren "dürfen" nur weil sie bei rot über die gass rennt(nicht dass er es absichtlich getan hätte))

    ist jetzt ein extremes beispiel, aber verdeutlicht glaube ganz gut, dass es grade im straßenverkehr mit schuld relativ schwer ist.


    und vor allem nicht ohne sämtliche ermittlungsergebniss zu kennen.

    Und im vorliegenden Fall KANN die gute Frau gar nicht als Beschuldigte gelten....

    Denn da gibts keinen entsprechenden Straftatbestand..


    der einzige der einen Straftatbestand (hier die fahrlässige KV) verwirklicht hat, ist gaston....


    Und da die Sachbeschädigung (hier an Gastons k) ein vorsätzliches Begehungsdelikt ist und somit nicht verlässig begangen werden kann (korrigiert mich ihr RAs wenn ichs falsch im Kopf hab) KANN die gute Frau kein Straftat begangen haben.


    Außer irgendwer käme auf die Idee den Unfall und damit die SB an der K als vorsätzlich begangenes Delikt hinzustellen... und das wird echt eng....


    Also rein objektive hat gaston eine fahrlässige KV begangen und die gute frau überhaupt keine Straftat...

    Die Schuldfrage könnte (und wird höchstwahrscheinlich) bei so einer Geschichte durchaus schlussendlich vor gericht geklärt werden..


    Und vor gericht und auf hoher see ist man, wie jeder weis, in gottes hand

    Hab mir eine auf englisch besorgt.


    Wobei auf der bmw rsd auch noch Infos dazu drauf sind (wenn ich’s richtig im Kopf hab)


    Ansonsten gibts noch Videos auf YouTube. So um mal einschätzen zu können was zu machen ist etc.