Kann nicht sondern entfaltet tätsächlich rechtliche Folgen
So von wegen erloschener BE und damit wegfall einer der beiden Säulen der Zualssung (BE+Zuteilung eines Kennzeichens). Wäre zumindest die rechtstheoretische Auslegung.
Ganz so krass wirds dann doch nicht behandelt.
Aber zumindest wirste beim TÜV und wenn ein Unfall passiert und die Versicherung drauf achtet Probleme bekommen