Dunlop Street Smart

  • Anfrage an Dunlop:


    Hallo Herr Juergen_kh, vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch den Reifenhersteller sind nur in den
    originalen Reifengrössen zulässig. Sobald eine neue Dimension verbaut
    werden soll, ist die Vorführung und Abnahme durch TÜV, DEKRA etc.
    notwendig. Die in der Vergangenheit ausgestellten Bescheinigungen durch die
    Reifenhersteller werden seit geraumer Zeit vom TÜV leider nicht mehr
    akzeptiert. Die technischen Gutachten erhalten Sie hierfür als Anhang.


    Mit freundlichem Gruss


    Die technischen Gutachten kann ich für's Wiki zu Verfügung stellen

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