Anfrage an Dunlop:
Hallo Herr Juergen_kh, vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch den Reifenhersteller sind nur in den
originalen Reifengrössen zulässig. Sobald eine neue Dimension verbaut
werden soll, ist die Vorführung und Abnahme durch TÜV, DEKRA etc.
notwendig. Die in der Vergangenheit ausgestellten Bescheinigungen durch die
Reifenhersteller werden seit geraumer Zeit vom TÜV leider nicht mehr
akzeptiert. Die technischen Gutachten erhalten Sie hierfür als Anhang.
Mit freundlichem Gruss
Die technischen Gutachten kann ich für's Wiki zu Verfügung stellen