H4 Doppelscheinwerfer erlaubt?

  • Ist erlaubt. Fahre unter dem Hauptschainwerfer direct unter der Verkleidung 2. Scheinwerfer m. Abblend-und Fernlicht.

    Schöne Grüße Götz :thumpup:
    Motorradfahren vermittelt auf das Süßeste die Illusion von Freiheit !




  • Eigentlich ein Jein.


    Früher hatten Doppel H4 nur die Grauimporte, da in D nicht zulässig.
    Es kommt immer darauf an wie geprüft wird.
    Nach STVZO nicht zulässig, nach EG schon.




    Abblendlicht:


    - vorgeschrieben
    - Anzahl: 1, nach EG auch 2
    - in der Breite nach EG: bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand zueinander 200 mm, symmetrisch zur Fz-Längsmitte
    - in der Breite nach StVZO: maximal 200 mm zum Fernscheinwerfer, symmetrisch zur Fz-Längsmitte
    - in der Höhe: 500 - 1200 mm, nach StVZO vor EZ 1.1.88 bis 1000 mm


    Fernlicht:Fernlicht


    - vorgeschrieben
    - Anzahl: 1 oder 2
    - in der Breite bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand der leuchtenden Flächen zueinander 200 mm
    - in der Höhe: keine besondere Vorschrift
    - blaue Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO auch Anzeige durch Schalterstellung zulässig.

    Gruß Steffen alias Gräzer



    "Im Rachen des Wolfes hat das Schaf keine Wahl."

  • Da die alten Ziegel keine EG-Zulassung haben bin ich der Meinung, das ist so nicht zulässig, ob das aufgrund Unkenntnis des Prüfers hierüber bei der HU auffällt oder nicht ist unerheblich.


    Andreas

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