Servus miteinander,
hab da mal ne Frage bzw. auch nen Hinweis für Euch.
Bin heut mit dem Moped zur Dekra gefahren um die HU zu erneuern. Gleich nach dem Scheinwerfertest kniet sich der freundliche Dekra Mann und begutachtet die Reifen. Der vordere is 3 Jahre alt, neuwertig, den hinteren hab ich aus Altersgründen (18 Jahre, steinhart) jetzt aktuell gegegn einen Michelin Pilot "Road" erneuert. Als der reifen bei mir ankam, hab ich mich noch gefreut, weil er wirklich gard aus der Presse kam, DOT 16te KW 2020.
Der freundliche sagt zu mir: "Ich muss Ihnen leider sagen dass Sie zwar eigentlich alles richtig gemacht haben, es dennoch generell falsch war den Reifen zu wechseln. Ich kann Ihnen mit dem Reifen keine Abnahme erteilen weil der nicht freigegeben ist.
Brings mal soweit ichs verstanden hab auf den Punkt; Mopeds mit einem A unter Ziffer 17 (Merkmal zur Betriebserlaubnis) sind quasi mit Übereinstimmung des deutschen Zulassungsrechts geprüft worden. ALSO NICHT!! nach EG Richtlinien typgenehmigt. Bis 2019 haben die Reifenhersteller für neue Reifenmodelle die Unbedenklichkeit der Reifen generell für mehr oder minder alle Mopeds mit ABE der EG Zulassung bestätigt. Dies tun sie ab 2020 nicht mehr. Deshalb bekomme ich nun keine freigabe für den neuen reifen Modell 2020 und muss nun ne Einzelabnahme fahren. Diese Abnahme gilt genau nur für diesen einen Reifen. Sollte das Modell wieder gg ein neues erstezt werden oder ich den Hersteller ändern wollen muss ich jedesmal ne Einzelabnahme erstellen lassen.
What a fuck Siehe Anhang!![xattach=68407,'right']Merkliste Freigabe[/xattach]
Hatt jemand das gleiche schon erfahren und ne Lösung gefunden? Klar, könnte den alten aufziehen und zuhaus wieder zurück, allerdings würde dies ein Erlöschen der BE bedeuten und im Ernstfall wär das nicht der Prickler!
Bin gespannt auf Eure Meinung und Erfahrungen