Welches Reifenflickzeug ist das beste?

  • ...für ne schnelle Reparatur in der Pampa?


    Habe gesehen wie das Flüssigzeug aus der Druckdose nicht funktioniert, finde beim googeln 3 Sorten die unterschiedliche Arten von Stopfen zb das von BWM, oder andere die Gummipilze in das Loch einbringen, Pilze scheinen.mir noch am effektivsten ...


    Wie sind Eure Erfahrungen?


    Erspart mir die schlauen Sprüche bezüglich der reduzierten Belastbarkeit der geflickten Reifen...


    Die Befüllung nach der Reparatur ist das 2.Thema...

  • Moin Jürgen,


    aaaaaaaaalso, flicken darf/lässt sich nur ein Einstich in der Lauffläche.


    Das ist sogar in der STVZO geregelt, hier ein Auszug aus dem SGAF


    Ich habe bei meiner Dose sowas verwendet, bis zur Abfahrgrenze vorne rechts 5 mal geflickt.


    Dass Hochgeschwindigkeitsreifen nicht geflickt werden dürfen ist ein weitverbreiteter Irrtum.


    Flickzeug KS Tools


    "Reifeninstandsetzung § 36 StVZO


    1.die reifeninstandsetzung muss FACHGERECHT durchgeführt sein.


    2.Heiß/warmvulkanisation(100°C-145°C),


    laufflächenverletzungen, die bis zum reifenzwischenbau bzw. gürtel reichen oder hindurchgehen sowie schäden an den seitenwänden müssen durch heiß/warmvulkanisation instandgesetzt sein.


    3.eine instandsetzung durch kaltvulkanisation(18°C-25°C) ist NUR bei stichverletzungen im bereich der lauffläche und nur bis 6mm schadensausdehnung - an der reifeninnenseite gemessen zulässig.


    dabei muss der stichkanal ausgefüllt und die verletzung an der reifeninnenseite mittels deckenpflaster verschlossen sein.


    4.nagelstichverletzungen an schlauchlosen pkw-DIAGONALREIFEN dürfen auch durch eonvulkanisierte gummipfropfen im montierten zustand des reifens instandgesetzt sein.


    5.das einlegen eines schlauches OHNE behebung des schadens ist NICHT zulässig.


    6.abdichtungen mittels pannenspray sind nur als notbehelf anzusehen.


    richtlinien für die beurteilung sowie instandsetzung von luftreifen:


    allgemeine anforderungen:


    grundsätzlich ist jeder reifen vor der reparatur zur analyse des schadens und zur reparaturdurchführung von der felge zu demontieren.


    ausgenommen sind reifen, die schäden aufweisen, welche eindeutig als rein äußere verletzung des reifens erkennbar sind und ohne demontage von außen repariert werden können sowie reifen an nutzfahrzeugen mit einer bauart bestimmten höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.


    vor der reparatur ist der reifenhinsichtlich seiner reparaturwürdigkeit zu untersuchen; insbesondere ist diese betrachtung auch der allgemeine zustand des reifens außerhalb des zu reparierenden schadens einzubeziehen. die informationen des reifenherstellers zur reifeninstandsetzung sind dabei zu beachten.


    je nach schadensbild sind ausschließlich die hierfür geeigneten reparaturmittel nach anweisung des herstellers dieser reparaturmittel zu verwenden; dabei ist insbesondere auf die verträglichkeit der verwendeten materialien untereinander zu achten.


    die schadensstelle ist mit einem geeignetem werkzeug freizulegen und zu reinigen.


    schäden an reifen, die mittels pannenhilfsmittel behandelt wurden, können nicht repariert werden.


    (besteht aus latex und dient als weichmacher, welche das reifeninnere auflösen)


    das einlegen eines schlauches ohne behebung des schadens ist unzulässig.


    reparaturausführung:


    generell ist der schadenskanal mit rohgummi, das mittels heiß- oder warmvulkanisation zu vulkanisieren ist, zu füllen und an der reifeninnenseite ein reparaturpflaster einzusetzen.


    für die lochkanalfüllung von stichverletzungen im LAUFFLÄCHENBEREICH kann auch ein vorvulkanisierter gummikörper in verbindung mit einem reparaturpflaster verwendung finden.


    dabei gilt ergänzend für:


    kraftradreifen:


    an kraftradreifen sind reparaturen von stichverletzungen bis höchstens 6mm schadensausdehnung im laufflächenbereich mittels kombireparaturkörper zulässig.


    andere reifenreparaturen außerhalb der lauffläche sind an kraftradreifen unzulässig.


    reifen an pkw und ihren anhängern:


    im laufflächenbereich sind reparaturen von stichverletzungen bis höchstens 6mm schadensausmaß mittels kombireparaturkörper zulässig.


    im bereich der wulstzonen sind GUMMIreparaturen nur zulässig, wenn die festigkeitsträger nicht davon berührt sind.


    c-reifen und reifen mit einer tragfähigkeitskennzahl kleiner 122 an nutzfahrzeugen und ihren anhängern:


    im laufflächenbereich sind reparaturen bis höchstens 6mm schadensausmaß mittels kombireparaturkörper zulässig.


    im bereich der wulstzonen sind GUMMIreparaturen nur zulässig, wenn die festigkeitsträger nicht davon berührt sind.


    reifen mit einer tragfähigkeitskennzahl größer oder gleich 122 an nutzfahrzeugen und ihren anhängern:


    im laufflächenbereich sind reparaturen bis höchstens 10mm schadensausmaß mittels kombireparaturkörper zulässig.


    im bereich der wulstzonen sind GUMMIreparaturen nur zulässig, wenn die festigkeitsträger(karkass oder umkehrlagen) nicht davon berührt sind.


    Ablehnugskriterien einer reparatur:


    allgemeine gründe:


    -der allgemeinzustand des reifens und das alter laut Wdk 90 muss berücksichtigt werden


    -reifen mit cordverletzungen in den nicht reparierbaren zonen


    -durch fettstoffe oder chemikalien geschödigte reifen


    lauffläche:


    -sichtbare gürtellagen zwischen den profilstollen


    -unregelmäßiges verschlei0ßbild oder verformungen, die auf ablösung oder oxydierung hindeuten


    seitenwand:


    -ringsum verlaufende risse, tiefer als 1mm(zb. ozonrisse)


    -sichtbare beulen durch seitlichen aufprall mit oder ohne eingeschlossene luft zwischen der karkaßlage und dem seitengummi


    wulst:


    -verformter, freiliegender oder gebrochener wulstkern


    -wulstbeschädigungen durch splitt/steine, rost überhitzung(erkennbar an verfärbung)


    reifeninneres:


    -sichtbare unterluftdruck - oder plattrollspuren, wie zb. dunkle verfärbung, faltenbildung, abbröckeln der inneren gummischicht oder lockerung der karkaßseile in der walkzone


    -fühlbare knickung im seitenwandbereich


    -spreizungen der karkaßseile


    -im reifeninneren befindliche fremdstoffe, zb. pannenspray oder ähnliches


    zum thema v-reifen


    jeder reifen darf repariert werden wenn dies fachgerecht durchgeführt wird, ziel ist es den reifen wieder zu 100% einsatzfähig zu machen.


    6mm schadensausmaß bis v-reifen(80% der lauffläche)


    3mm schadensausmaß ab v-reifen bis zr-reifen(90% der lauffläche)


    runflatreifen:


    - keine reparaturfreigabe besteht von continental(ssr) sowie pirelli(runflat)


    -freigebabe von bridgestone(rft),goodyear(nct),dunlop(dsst),michelin(zp) bis 6mm laufflächenschaden


    dabei sind die reparaturbestimmungen der hersteller zu beachten,(ca.60% der lauffläche)


    -runflatreifen welche unter einem betriebsdruck von 1,0 bar gefahren wurden sind nicht reparabel!


    diese reparaturen sind nur im kaltverfahren zulässig aufgrund verwandter polymere welche durch hitzeeinwirkung die festigkeit zu einzelnen komponenten im reifen verlieren!


    jeder reifen ist reparabel solange herstellerangaben sowie reparaturmatiealsbestimmungen und das schadensausmaß beachtet werden.....der zustand des reifens sowie schadensfolgen sind entscheidend.


    das endresultat solte ein zu 100% einsatzfähiger reifen sein.


    reparatur schont die umwelt sowie den geldbeutel Smile


    ( quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.motor-talk.de/forum/nagel-in-.." onclick="window.open(this.href);return false;">http://www.motor-talk.de/forum/nagel-in-..</a><!-- m -->. ) "

  • Die von außen mit ner art Ahle einziehbaren "Kubbl" hab ich schon erfolgreich eingesetzt. Haftungsrechtlich natürlich mit den bekannten einschränkungen...


    Soll eine gute Alternative sein, dauereinsatzfest, aber nicht für Motorräder (?) ( aber für Gespanne), hab ich aber noch nicht verwendet!

    Grüsse ausm Fränggischen
    vom
    Traktor


    Mitglied seit Anfang an
    "Wenn du glaubst alles unter Kontrolle zu haben fährst du zu langsam"


    Frankentreffen 2024 steigt vom 13. - 15. September, wie immer in Colmberg

  • Guten morgen, Jürgen.


    Das billigste und sinnloseste hast Du schon erwähnt.



    Ich selbst habe das BMW-Set noch nir benutzen dürfen, besitze aber eines und habe das auch immer dabei.Und ich habe Vertrauen zu dem Sytem, weil das exakt die gleiche Methode ist, mit der NFZG-Fahrzeuge instandgesetzt werden, lediglich die Stopfen sind deutlich grösser. Und das funktioniert bei den LKW wirklich gut, nach flicken die Vulkanisationszeit beachten, danach kann so ein LKW-Reifen voll wieder eingesetzt werden, kein Problem mit Vollast, auch bei massiver Überladung knallt der nicht weg.


    Allerdings würde ich mit einem geflickten Motorradreifen nicht sofort V-Max fahren, erst nach zusätzlichem auswuchten, irgendwie glaube ich, dass der Stöppsel doch die Gewichtsverteilung beeinflusst.


    Das Wiederbefüllen auf Strecke denkt sich BMW mittels 2 solcher beigefügter CO-Patronen, und einem Ventiladapter; ob das wirklich funktioniert, weiss ich nicht.


    Jruß

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