ABS Austragen beim Gespann

  • Moin zusammen,
    nun ist es amtlich, ich habe kein ABS mehr :)
    Benötigt habe ich beim TÜV die ABE vom Kraftfahrtbundesamt (Download aus dem FB), da steht der wahlweise Betrieb des ABV drin,
    und ich musste beweisen das mein Motorrad tatsächlich eine BMW ist, weil als Hersteller ja HWG im Schein steht.
    Letztendlich hat das alte Typenschild (die Suche hat etwas länger gedauert) zur Identifikation ausgereicht.


    Was ich damit sagen will: Alte Dokumentationen immer gut aufbewahren ^^
    Der Prüfer war recht locker und kompetent, wer wissen möchte wo ich war bitte PN.


    Gruß
    Helmut

  • die ABE vom Kraftfahrtbundesamt (Download aus dem FB)

    als Neuling bin ich wohl unfähig, diesen Download-tip zu entziffern.
    FB = dieses Forum hier?
    Kannst Du mir auf die Sprünge helfen? Danke!


    (ich spiele aktuell mit dem Gedanken, mir den Traum meiner Jugend zu erfüllen und eine K vor dem Schlächter zu retten ;)


    edit:
    Asche auf mein Haupt
    https://www.flyingbrick.de/lexicon/


    ist es das hier:
    technik.flyingbrick.de/images/7/71/01_ABE_D100-2_K1100.pdf


    und da steht auf S10
    " 1.3 Wahlweise Ausrüstungen .... Automatischer Blockierverhinderer"
    Ist das der Satz, der den TÜVie milde stimmt?


    "Diese Umrüstungen sind dem Halter ohne nachträgliche Prüfung durch den aaSop möglich"
    aaSoP = amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer???


    Heißt das, ich brauch gar keinen TÜVie?
    Also keine Abnahme?
    Ich bau das ABS einfach aus und gut is?

  • eine Prüfung brauchst Du immer denn das Fahrzeug wird wesentlich verändert. Und wenn nur bestätigt wird das die Änderung
    korrekt Ausgefüht wurde. Außerdem möchte das LRA ein entsprechendes Schreiben das bestätigt das etwas Ausgetragen werden darf :)

    "Es war mir immer ein unerträglicher Gedanke, es könne jemand bei der Prüfung eines meiner Erzeugnisse nachweisen, dass ich irgendwie Minderwertiges leiste. Deshalb habe ich stets versucht, nur Arbeit hinauszugeben, die jeder sachlichen Prüfung standhielt, also sozusagen vom Besten das Beste war." (Robert Bosch, 1918)

  • Da steht alle mit * ...benötigen keinen Änderungseintrag.
    ABS/ABV hat aber keinen * also austragen, auch wenn es dem Prüfer schwerfällt etwas auszutragen was garnicht eingetragen ist.
    Jetzt steht im Schein: Austausch Bremsschläuche Stahlflex XY, dadurch Wegfall des ABS Systems.
    Gruß
    Helmut

    Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)

  • OK, habt Dank für Eure Infos.
    Damit bin ich für die Besichtigungstermine schon mal gerüstet :coolthumbup:


    Ich will ja gerne versuchen, einen ABS-Wackelkandidaten zu sanieren.
    Die Tips und Erfahrungsberichte hier sind ja durchaus ermutigend.
    Aber wenn's halt nicht mehr geht, ist ABS-Amputation evtl. die rettende OP vor der Notschlachtung :saint:

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