Reparaturanleitungen

  • Hallo, die Runde


    Vor ca. 6 Jahren habe ich mir für meine K1100 LT die RepAnl hier heruntergeladen und in DinA 4 binden lassen. Sah klasse aus.


    Das gleiche wollte ich nun auch für meine K100 LT, Bj. 91 machen, jedoch ist in der Datei auf jeder Seite der Sponsordruck von BMW optisch hinterlegt.


    Hat jemand noch eine alte pdf-Datei ohne das BMW-Zeugs im Hintergrund, die er mir senden kann?


    Danke vorab


    Markus

  • Sollte man da nicht mal mit 'ner Abmahnung und "strafbewehrter Unterlassungserklärung".....??

    Gruss aus K-astorf im K-reis Herzo-k-tum Lauenbur-K (nicht in Köln)


    ACHTUNG! Der obige Beitrag kann verstörend wirken/als verstörend wirkend empfunden werden, bzw. Spuren von Ironie, Sarkas-, Dogmatis-, Apfel-, oder anderem mus, Erdnüssen, Lecithin, Emulgatoren, Lactose, Gluten, Zwiebelmett, Zigeunerschnitzel oder anderen verpönten Lebensmitteln enthalten. Verletzungen von Persönlichkeits-, Urheber-, und sonstigen Rechten sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.

  • ... das ist eine Sache des Urheberrechts und hier auch § 2 I UrhG (darunter fallen auch Raparaturanleitungen)


    Flyingbrick hat ja die Genehmigung für die Nutzung der Reparaturanleitungder BMW AG bekommen.


    Und wer die nicht hat, kann belangt werden ... denn, der Urheber hat das Verwertungsrecht, wie Vervielfältigungs-, Verbreitungs-. Senderecht. Der Urheber darf auch bestimmen, wer sein Werk nutzen darf (und zwar exakt in welchem Umfang). Erlaubt ist allerdings nach § 53 UrhG Kopien für den privaten, eigenen Gebrauch zu erstellen. UNZULÄSSIG allerding diese Kopien oder Dateien oder downloads ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers weiter zu verwerten oder über welche Kanäle auch immer zu verbreiten.


    Meines Erachtens liegt hier, wenn jemand anderes als flyingbrick die Unterlagen verbreitet ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor.

    BMW selbst sowie auch flyingbrick könnten hier nach rechtlicher Klärung eine strafbeweehrte Unterlassungserklärung und Abmahnung inkl. Schadensersatz in die Wege leiten


    Wie gesagt, man kann ... wenn man will. ;)

  • Sollte man da nicht mal mit 'ner Abmahnung und "strafbewehrter Unterlassungserklärung".....??



    Das die Dinger überall auftauchen ist bekannt. Man könnte sicher überall mit dem dicken Hammer drauf hauen. Das kostet aber einen haufen Geld und Zeit. Beides würde ich dafür nicht investieren.

  • Dieses Thema enthält 19 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!