Eben beim TÜV - ERLEDIGT

  • Hallo,


    komme gerade mit der K100 2V vom TÜV zurück - ohne Plakette, weil


    - Bremsscheibe hinten verschlissen (4,0 mm)
    - Warnleuchte geht nicht aus (geht erst nach einigen Kilometern aus, manchmal auch gar nicht, kein Elektrikfehler feststellbar)
    - zwei ABEs nicht dabei (Reifen und Lucas-Bremsscheiben) - mein Fehler


    Der Prüfer (hat kein Internet) glaubt nicht an meine genannten 3,55 mm Mindestdicke hinten für die 2V und kann (Gottseidank) die aufgedruckten 0,18" nicht interpretieren. Die eingetragenen Reifengrössen (110/140) ohne Herstellerbindung glaubt er auch nicht - er will die ABE sehen.


    Gibt es eine "amtliche" Bestätigung oder Herstellerbescheinigung, über die Mindestdicke der Bremsscheibe hinten an der 2V - und kann die mir ein netter Zeitgenossen mailen?


    Die Warnleuchte - hat mich nie gestört, keine Fehler feststellbar - wie lässt sich das Problem beheben?


    Unter heftigem Disput habe ich die Prüfstelle verlassen - unbezahlt - habe aber meine Rückkehr angekündigt. Eile tut also Not.


    Danke

    Gruß
    Uli


    K100RS - jetzt mit 11er eine Rakete
    K100RT - nun auch 4V
    K100RS 4V - to the moon and back
    K1100RS - von Swanlake zur Rentnerschaukel - the project.


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  • Tja da hilt nur die richtige Bremsscheibe raufpacken und ihm die 0,15" zeigen. für die Warnleuchte mal alle Birnchen tauschen und zur Not mal das LKG auch tauschen. ABE's mitnehmen und dann soltle es ja klappen!


    Gruß Daniel

  • Warnleuchte - was'n das fürn Pingelfrosch?
    Wenn alles ordnungsgemäß leuchtet würde ich das tapen: Nichtransparentes Klebeband drüber und feddich.


    Nichtsdestotrotz würde ich zu dem nicht nochmal fahren.


    Wegen der Mindeststärke der Bremsscheibe: WHB kopieren, Verschleißmaß steht doch da drin.
    onstige Freigaben etc. sollte man natürlich dabei haben.


    Hatte letzte Woch beim Baurat die Avon-Freigabe für 110 / 140 auch nicht dabei, er hat mir aber geglaubt, dass es das gibt.


    Mit der Dose hatte ich letztes Jahr son Vollpfosten, der das Prinzip des hydraulikgefederten Cit. auch nicht verstanden hat und das Fehlen einer Scheinwerferhöhenregulierung bemängelt hat.


    Mit einer Sache hatte er ein bischen recht, drei weitere - na ja, Voll... eben.


    Als er dann AU anfangen wollte hab ich ihm gesacht dass wir das dann bei der Nachuntersuchung machen ...


    Hat ganz schön blöde geguckt, vor allem, als ich ihm sagte, dass für die 8 Fahrzeuge in der Familie ja auch noch andere Prüforganisationen existieren :hyene:


    Die Nachprüfung / AU habe ich dann anderweitig machen lassen, Fzg ist dort mit geringem Mangel durchgekommen.


    So what, andere Organisationen haben auch nette Prüfer ...

    Beste K-rüße


    Jörg



    K100RS 11/2002 - 07/2013 - my best Bike ever ..., ST 1100 since 10/2013 - my very best Bike yet.

  • Zitat von "Uli_S"

    Hallo,


    Die eingetragenen Reifengrössen (110/140) ohne Herstellerbindung glaubt er auch nicht - er will die ABE sehen.


    Wenn die Reifengröße in der Zulassung eingetragen ist, wurde die Betriebserlaubnis erteilt, Du brauchst in diesem Fall keine ABE denn der Prüfer kann beim KBA die Zulassungsdaten für das Fahrzeug abfragen.


    Weiterhin kann dieser Prüfer sofern Er es vom können her kann, die dicke der Bremsscheibe in der ABE des Fahrzeuges beim KBA abfragen.
    Du mußt nicht beweisen das die Bremsscheibe dick genug ist, er muß beweisen das sie zu dünn ist.
    Ich würde mal nach dem Vorgesetzen fragen, und auf die zusätzlichen Kosten verweisen.

    Dabei seit 9/2000
    lebe jetzt im Schwarzwald und beschäftige mich nur noch mit Wohnmobile



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