Gewährleistung von einem nicht BMW Händler

  • Hallo,
    heute war ich bei der BMW NL Bonn, wegen Radflanschtausch ( Rückrufaktion von BMW) . Nach der Probefahrt meinte der Meister das meine Kupplung wohl defekt sei. Ich habe ihm dann erklärt das ich die Maschine so bei einem Suzuki Händler im Oktober letzten Jahres gekauft habe. Dem Suzuki Händler habe ich direkt nach der Übernahme des Fahrzeugs auf die Geräusche hin gewiesen. Er meinte das wäre nichts schlimmes , denn jede Kupplung würde Geräusche machen.
    Was meint ihr ? Muß der Händler nach bessern, oder ist das mein Problem wie ich es repariert bekomme?
    Denn damals bei der Übergabe hatte das ESA ( elektronisch einstellbare Stoßdämpfer) auch nicht funktioniert. Nach ca. 1 Monat hat er dann das hintere Federbein und das Steuergerät tauschen müssen. Das sind alles Sachen die er bei der von ihm durch geführten Inspektion fest stellen und beheben müssen. Ich habe ihm heute dann eine nette mail geschrieben ( Händler hat heute und morgen leider Urlaub), sonst hätte ich ihn angerufen.
    Gewährleistung läuft noch bis Ende Oktober.
    Gruß
    Martin_GL

    4 Zylinder = 3 Triumph Zylinder + 1 Honda Zylinder

  • Grundstätzlich muss er Garantie leisten, es kann nur sein das Du nach 1/2 Jahr den Beweis antreten musst das der Fehler beim Kauf schon da war.


    Halt uns bitte auf dem laufenden.


    Soweit ich von einem K12GT Fahrer mitbekommen hab wird da bei BMW nun der neue Kupplungskorb und das Reibscheibenpaket der K1300 eingebaut. Weil im schlimmsten Fall der Kupplungskorb platz und sich die Teile dann selbsttägig einen neuen Platz suchen!


    Das wurde beim 13er Korb geändert.

  • Sorry Gerd,


    da muß ich Dich korrigieren. Der Händler muß keine Garantie geben - kann er auch gar nicht.


    Beim Gebrauchtkauf gibt es eine Haftung für Sachmängel und die läuft i.d.R. ein Jahr. Wobei nach einem halben Jahr eine Umkehr der Beweislast erfolgt. Das heißt, der Käufer muß dann beweisen dass der Mangel schon bei Übergabe bestanden hat.

  • Da gab es vor Jahren einen Rückruf von BMW und es wurden bei allen Möppis die regelmäßig zur Durchsicht erschienen sind das komplette Kupplungspaket getauscht
    Ich hatte das Glück das ich eine car Garantie hatte weil die Aktion von BMW nur einen begrenzten Zeitraum lief und die Versicherung diese 12hundert ocken bezahlt hat
    Du solltest beim freundlichen auf jeden fall nachfragen ob alle Rückrufe an dem Moped gemacht wurden und davon gab es bei dem Modell eine menge

    Ich Verlasse mich auf meine Sinne,Irrsinn-Wahnsinn-Blödsinn

  • Wie micha-7199 sagt: Der Suzukihändler als Verkäufer ist in der Pflicht - soweit sich nachweisen lässt, dass der Fehler schon beim Verkauf bestanden hat. Das wird hier leider das Problem sein, denke ich.

  • Sorry Gerd,


    da muß ich Dich korrigieren. Der Händler muß keine Garantie geben - kann er auch gar nicht.


    Beim Gebrauchtkauf gibt es eine Haftung für Sachmängel und die läuft i.d.R. ein Jahr. Wobei nach einem halben Jahr eine Umkehr der Beweislast erfolgt. Das heißt, der Käufer muß dann beweisen dass der Mangel schon bei Übergabe bestanden hat.


    Hallo Michael,


    genau das habe ich gemeint! Das Wort Garantie war von mir nur im "Umgangssprachlichen Gebrauch" gewählt, eigenlich heist es Haftung für Sachmängel.


    Klug wäre es in dem Fall gewesen gleich nach dem Kauf mal beim Glaspalast vorbei zu fahren und die Jungs mal nachsehen zu lassen, ob alles passt und was schon alles gemacht wurde.


    Mit dem Befund dann beim freundlichen Suzi Händler nochmals anzuklopfen!

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