K1100 RS - Eintrag in Fahrzeugschein nicht ohne weiteres möglich

  • Hallo liebe K-ollegen,


    gerade war ich mit meiner Ölver bei der DEKRA, um das Bapperl abzuholen. Hat aber nicht geklappt, weil das seit 2017 (und somit einer HU-Periode vorher ohne Beanstandung) verbaute HH-Racetech-Federbein nicht im Schein eingetragen war.
    Dafür hatte ich natürlich die ABE dabei, das reichte aber dem Prüfer nicht, denn er meinte, das müsse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (FZ-Schein) eingetragen werden und koste € 49.


    Ganz schön happig dachte ich mir und damit es sich denn auch lohne, sollte er dann gleich noch die Stahlflex Bremsleitungen mit eintragen (dann muß ich dafür keine ABE mehr mitführen). Gesagt getan, der Graukittel verzog sich mit den ganzen Papieren in sein Büro und kam 5 Minuten später wieder raus und sagte mir, daß er keine Eintragung vornehmen könne (dürfe), da in der ZB Teil I bei Ziffer 17 (Merkmal zur Betriebserlaubnis) ein "E" eingetragen sei.
    Das bedeutet, daß hier nur ein besonders befähigter Prüfer die Eintragung vornehmen dürfte und der sei erst nächste Woche wieder aus dem Urlaub retour. Aha.


    Da es sich bei meiner K1100 RS um ein absolut sereinmäßiges Fahrzeug handelt (bis auf Stahlflex/Federbein seit 2016/2017), kann ich mir nicht vorstellen, was es für einen Grund gab, die Maschine 1996 mittels Sondergutachten auf die Piste zu schicken.


    Deshalb habe ich anschließend bei unserem Landratsamt in FFB angerufen. Die waren sehr freundlich und haben mir mitgeteilt, daß das LRA Krefeld (1. Zulassungsbehörde) diese Eintragung am 22.08.1996 das "E" bei Ziffer 17 (E = Fahrzeug aufgrund eines Gutachtens des amtlich anerkannten Sachverständigen zugelassen) vorgenommen haben. Allerdings könnten sie da nichts machen und wenn ich das geändert haben will, müsste ich eine komplette neue Vollabnahme (inkl. neuer Papiere) beauftragen.


    Normalerweise ist bei Ziffer 17 ein "K" eingetragen (= Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind konform).



    Jetzt bleibt mir wohl nur übrig, diesen Zustand dauerhaft zu akzeptieren und jedes Mal bei Änderung am Motorrad eine "besonders befugte Eintragung" vornehmen zu lassen


    oder


    - kann man beim LRA KR in Erfahrung bringen (u. ggf. dort korrigieren lassen) warum seinerzeit "E" und nicht "K" vermerkt wurde?


    - kann es sich hierbei um einen Fehler handeln?


    - ist das jemandem von Euch auch schon einmal in den Papieren seiner 11er (bei Erstzulassung nicht irgendwie modifiziert, umgebaut, etc.) aufgefallen?







    Bernd

  • Ich bin da nicht der Experte, aber ist eine ABE nicht genau dafür dar, dass man es NICHT eintragen muss?!?

    Man kann ein Motorrad nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Motorrad braucht Liebe! - frei nach Walter Röhrl

  • @ frankHH


    ... Mal was Neues ;) , das bedeutet nach dem "Leitfaden zur Ausfüllung der ZulassungsbescheinigungTeil I und Teil II":
    A = Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind nicht konform



    Wenn das schon bei der ersten Zulassung eingetragen wurde, ist das für mich nicht nachvollziehbar. Ab Werk wurden die Mopeten doch wohl zulassungsfähig produziert oder?



    Bernd

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