K75RT Bridgestone BT46 erlaubt?

  • Mahlzeit zusammen,


    bin bei meiner 3/4-RT grad bei den Reifen angelangt. Nachdem ich jetzt ziemlich jeden Dichtring und noch einiges mehr erneuere, sollen natürlich auch die betagten Reifen (DOT 2013) weichen.
    Den BT45 scheint es ja mittlerweile nicht mehr zu geben, dafür den Nachfolger BT46, den ich gerne aufziehen würde.
    Das Problem ist jetzt, dass ich trotz Genuss der div. Forumsbeiträge hier noch nicht wirklich DEN Durchblick habe :(


    Reifendimension:
    V: 100/90-18 56V
    H: 130/90-17 68V



    Folgende Fakten habe ich bisher zusammen gesammelt:
    a) BT46 ist seitens Bridgestone freigegeben für die K75 Basis (Dokumentennr 15045), nicht aber für weitere Varianten (und eben nicht für meine RT)
    b) In Zulassungsbescheinigung T1 Hinweis auf Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis
    c) in der ABE für die K75 (ABE Nr D796) ist keine Einschränkung auf ein Reifenfabrikat


    Jetzt stellt sich mir die Frage:
    Kombination b+c würde für mich erst mal heißen, ich darf den BT46 drauf dübeln
    Aber warum gibt es dann für die Basis doch eine Freigabe von Bridgestone?


    Habe ich zwar aufgrund b+c die freie Wahl zwischen den Reifen (natürlich gleiche Dimension/Tragindex/...), brauche aber für die ausgewählten Reifen trotzdem noch eine Freigabe vom auserwählten Reifenhersteller?
    Oder kann man bedenkenlos den BT46 dran dübeln?


    Ich hoffe das ufert jetzt nicht zu stark aus (Reifenfreds haben ja wie Ölfreds Potential dazu :whistling: )


    VG
    Carlo

    --------------------------
    Es grüßt aus dem niederbayrischem Vilstal,
    Carlo

  • Danke,


    das Dokument hatte ich bereits bei Bridgestone gefunden, is aber halt nur für die Basic, nicht für die RT.



    Gruß,
    Carlo

    --------------------------
    Es grüßt aus dem niederbayrischem Vilstal,
    Carlo

  • Espresso, auf diese Freigabe hatte Carlo sich ja bereits bezogen gehabt. Weil die für die K75 Basis ist, muss die beim TÜV nicht zwingend auch für die RT akzeptiert werden. Einen Versuch ist es aber trotzdem wert - und um sicher zu gehen, würde ich an Carlos Stelle vorher beim TÜV mir dem Gutachten in der Hand mal nachfragen...

    Dominik ZH


    K1300GT (ZW03566, 8.09) / K1100S (ex RS) (0199457, 4.94) / K100RS 16V (0203406, 4.91) / K75S (0213722, 4.94)

  • In der ABE steht nix von Reifenbindung. In der Zulassungsbescheinigung steht: Reifen laut Betriebserlaubnis.
    Wo liegt das Problem?

    Heinz
    "Technischer Fortschritt ist wie eine Axt in den Händen eines pathologischen Kriminellen."
    Albert Einstein

  • Dieses Thema enthält 12 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!