"Freigabe" Nivomat? (CH)

  • Guten Morgähn Schwarmwissen,


    Das hier betrifft speziell die CH, aber vielleicht kann DE helfen ;)


    Ich hab' demnächst Termin zur MFK (contrôle technique hier im Waadtland). An meiner K100LT hatte ich früher ein Wilbers-Federbein, das ich im vergangenen Jahr durch einen Original-Nivomat ersetzt habe. Pflichtgemäss :D hab' ich diese Änderung natürlich angekündigt, damit das Wilbers aus den Papieren gestrichen werden kann.


    Problem: Obwohl der Nivomat ein Original-Zubehör ab Werk war, fragt mich der zuständige Sachbearbeiter nach einer Freigabe (certificat d' homologation) des Federbeins. :kopfschuettel:


    Hat einer von Euch dieses Papier (oder PDF :D ) zur Hand?

  • Hallo Jörg,


    das Boge Nivomat steht doch im BMW Umrüstkatalog drin, das reicht i.d.R. immer. Mehr wirds nicht geben weil das für D reicht.
    Kennzeichnung zwischen Boge und BMW-Emblem muss sein 1 450 856 für K100/D100 laut Umrüstkatalog Punkt 9. Unterpunkt 3.


    Grüße


    Bernhard

  • Salut Jörg,


    Das Nivomat war auch in dem grauen Ausweis nicht eingetragen, ist also auch nicht als Sonderzubehör zu betrachten.
    Ich habe jedenfalls noch nie CH-Papiere dazu zu Gesicht bekommen.
    Vielleicht kann Dir BMW Schweiz noch irgendwie weiterhelfen. TOI TOI TOI

    Grüsse aus der Zentralschweiz


    René



    "Der Geist ist wie ein Fallschirm, es ist besser wenn er offen ist."

  • Ich würde als Amtsgeschäft nur das Wilbers austragen lassen, Ersatz durch BMW-Original Federbein. Es gibt im Netz Millionen Fotos von K100LT mit Boge Niveaumat, auch BMW Werksfotos. Falls das eher hilft als Dokumente, die nur deutschen Tüv-Stellen online zur Verfügung stehen ( Umrüstkataloge usw..)

  • Ich würde als Amtsgeschäft nur das Wilbers austragen lassen

    Genau das habe ich ja vor, Ralf.


    Im Moment scheint die Sachbearbeiterin aber noch nicht verstanden zu haben, dass der Nivomat eben ein Originalteil ist ... :roll:


    Ich folge gerade dem Rat von Bernhard und habe ihr einen Auszug des Umrüstkatalogs mit dem Abschnitt 9 geschickt, und zusätzlich noch ein mail an BMW CH losgelassen (... gar nicht so einfach, auf deren Website ein Kontaktformular zu finden!)

  • Hallo Jörg und restliche CH-Kollegen,


    hat einer von Euch die Typengenehmigung für die K100LT zur Hand? Wenn nein, kann der Freundliche sie Dir geben. Dann sieht man zumindest schon mal ob oder was da zum Federbein drin steht.


    Erinnert mich (leider) an die Geschichte mit meiner K1200S wo der MFK Prüfer nicht glauben wollte, dass der Rückstrahler im original BMW Rücklicht eingebaut ist. Da konnte auch BMW CH nicht helfen, ich musste einen zusätzlichen Rückstrahler dran bappen und erneut vorführen :banghead:


    Drücke Dir die Daumen, Jörg.

    Viele Grüße,
    Georg


    In Rock We Trust :rockout:

    Klug war es nicht, aber geil. :D

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