Neuer Fred betr. Reifenfreigabe / -eintragungen Update vom TÜV

  • Moinsen zusammen,

    so, wie angesagt, war heute beim freundlichen TÜV Prüfer und leider ist es so, wie UliS beschrieben hat:

    Unsere zu alten mit ABE von BMW ins Spiel gebrachten Moppeds müssen, unter den in dem anderen Fred genannten Bedingungen bei Fabrikatswechsel (auch bei gleichen Reifendimensionen wie in Brief) künftig zum TÜV UND UNVERZÜGLICH zur Zulassungsstelle um die Änderungen einzutragen. Betonung liegt auf UNVERZÜGLICH!

    D.h. in Zukunft: Reifentermin ausmachen, in Abstimmung mit TÜV und Zulassungsstelle und möglichst alles auf einmal erledigen.

    Wird bei unserer Zulassungsstelle in Oppenheim ein SPASS - das ist die langsamste und unfreundlichste im ganzen Land....

    Dem TÜV Menschen erschloss sich der Sinn auch nicht, aber so lange keine Änderungen vorgenommen werden, ist das erstmal Fakt.


    Ach ja: Austragungen der Original Reifenbindungen können NICHT vorgenommen werden, da diese zum Zeitpunkt der Homologation wesentlicher Bestandteil der Zulassung durch KBA waren.

    Sein Kommentar: wenn das möglich wäre, könnte man sich ja ALLES Kfz-Relevante nach und nach austragen lassen......


    Ausnahme: Jemand könnte Herrn BMW davon überzeugen, dass diese Bindungen für unsere ollen K absolut keinen Sinn mehr machen und der Herr BMW würde ein offizielles Papier entwerfen, in dem es dann nur noch um die Größenvorgaben und anderen Indexies geht und höchst offiziell so frei gegeben werden. Stand heute dürfte ja jeder Reifen besser sein als die damals eingetragenen....


    Ansonsten bleibt halt nur die fallweise Neueintragung, nach Einzelabnahme für ca. 60 Euro, bei Zulassungsstelle für jede neue Reifenpaarung die man fürderhin fahren möchte.

    Kannste nur hoffen, das du mit der eingetragenen Reifenkombi laaaange zufrieden bist und diese auch noch laaaange hergestellt wird. Für experimentierfreudige wird das dann ein teuerer Spaß!

    K-rüße aus dem schönen Rheinhessen
    Stefan

  • Das ist natürlich wirklich blöd. Da sind wir ja in der Schweiz grad ausgenommen komfortabel unterwegs, weil auch andere Dimensionen (bei Änderungen der Übersetzung <8%) in der Regel durchgehen.

    Dominik ZH


    K1300GT (ZW03566, 8.09) / K1100S (ex RS) (0199457, 4.94) / K100RS 16V (0203406, 4.91) / K75S (0213722, 4.94)

  • Das stimmt, meine Informationen vom DEKRA (mehrfach hinterfragt) decken sich mit dem, was Du, Frank, im anderen Fred m.E. korrekt beschrieben hast.


    Ist für mich aber logisch. Den ganzen Käse hat der TÜV mit seiner Klage angezettelt um Geld abzuzocken, konsequenterweise legt er das Ergebnis in seinem Sinne aus um eben dieses Geld abzuzocken.

    Ich meide diesen Verein (schon seit langem) konsequent, wo es nur geht.

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