Kennt sich jemand mit den Vorschriften für Zusatzscheinwerfer aus? Es geht um LED-Nebelscheinwerfer. Wenn die "hängend" montiert werden, steht die Schrift auf dem Scheinwerferglas aufrecht. Passender wäre die Montage "stehend". Dann würde die Schrift aber "auf dem Kopf" stehen. Ist das zulässig? Im Gehäuse drehen lässt sich der Reflektor nicht, ist alles fest und vergossen. Und die "Streuscheibe" scheint auch symetrisch. Danke für Input.
Thema
Nebelscheinwerfer K75s
Hallo liebe Forumsmitglieder
Da ich sowohl viel und zügig in der der Großstadt unterwegs bin, als auch längere Touren unternehme wollte ich besser gesehen werden. Tagfahrlichter schieden schnell aus, da die Regelung "bei Abblendlicht aus/dimmen" nicht dem entsprach was ich mir vorstellte.
Daher habe ich mich für die LED-Zusatz-Nebelscheinwerfer von BMW entschieden, die es als Nachrüstsatz für die 1200GS(?) gibt. Etwas knifflig war die Vorschrift maximal 53 cm Abstand zwischen den Scheinwerfern. …
Da ich sowohl viel und zügig in der der Großstadt unterwegs bin, als auch längere Touren unternehme wollte ich besser gesehen werden. Tagfahrlichter schieden schnell aus, da die Regelung "bei Abblendlicht aus/dimmen" nicht dem entsprach was ich mir vorstellte.
Daher habe ich mich für die LED-Zusatz-Nebelscheinwerfer von BMW entschieden, die es als Nachrüstsatz für die 1200GS(?) gibt. Etwas knifflig war die Vorschrift maximal 53 cm Abstand zwischen den Scheinwerfern. …