Forderung der Höchststrafe (oder: 10 Jahre lang und 8 Stunden am Tag Lampenwechsel an der K100 durchführen)

  • Hallo zusammen.


    In der 2V-Boxergemeinde wird spasseshalber ein Kopfgeld auf einen Mitarbeiter ausgesetzt, welcher bei der Produktion in Berlin zwischenzeitlich für das Verstemmen eines Sicherungsstiftes (Stift des Grauens) für den korrekten Sitz eines Kurbelwellenlagers verantwortlich war, und diese Aufgabe offensichtlich nicht immer mit der notwendigen Gewissenhaftigkeit ausgeführt haben muß.


    Aufwändige Reparaturen oder gar Motortode sind die Folge, wenn dieser kleine Stift seine angestammte Position verläßt, sich das Lager daraufhin verdrehen kann und dabei wichtige Ölkanäle verschlossen werden.


    Nun mußte ich gestern meine Lampe im Frontscheinwerfer meiner K100 RS wechseln.


    Insider werden jetzt vermutlich schon ahnen was nun kommt.


    Alle mir bekannten jugendfreien Flüche haben für diese Arbeit jedenfalls nicht ausgereicht.


    Ich weiß, dass es mittlerweile auch verschiedene PKWs gibt, bei denen man besser in die Werkstatt fährt, um solche banalen Aufgaben durchführen zu lassen, aber was denken sich diese Personen eigentlich dabei ?


    Um aber bei meiner K zu bleiben ist dies ja nun wirklich eine Frechheit, was man sich dort hat einfallen lassen.


    Kein Platz, scharfkantige Metallteile, die es in eine richtige Richtung in einem bestimmten Maße zu bewegen gilt, festsitzende Stecker an kurzen Kabeln, die nur unter heftigstem Gerüttel von den kontakten zu bekommen sind, und dies alles unmittelbar innerhalb eines spröden Kunsstoffgehäuses und ohne richtige Sicht auf diese Baustelle, die dortigen Sicherungsringe, Halteklammern, Verriegelungsnasen und Rastungen .


    Nachts, im Regen, auf einer waldigen Strecke oder auf freiem Feld nutzt einem da auch das mitgeführte Ersatzleuchtmittel wenig (den in der Bedienungsanleitung enthaltenen Hinweis, die Lampe beim Austausch bitte nicht mit den bloßen Fingern zu berühren erspare ich mir an dieser Stelle besser einmal).


    Ist diesen Leuten dort eigentlich § 30 Abs 3 StVZO bekannt ?


    "Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein."


    Offensichtlich wird diese eigentlich sinnvolle Vorschrift von den Entwicklungsabteilungen zunehmend ignoriert.



    So, das mußte ich jetzt einfach einmal los werden.


    Christian

    Ich will schlafend sterben, wie mein Opa, und nicht so schreiend wie sein Beifahrer

  • Die K ist für den Paragraphen schlicht zu alt.


    Eine Suche im Forum ergibt viele Arten des Leuchtobstwechsels, bei mir funktioniert am Besten: Vor dem Scheinwerfer stehen, mit beiden Armen um die Verkleidung und dann blind mit Gefühl. Hat 20 Minuten gedauert, war ja auch aus der Übung. :D
    Alternative: Pianisten, Kinder und andere Menschen/Tiere mit dünnen Fingern.

  • Hab ich schon mehrfach an der K100RS / K1100 RS gemacht. Max 10 Minuten sind dazu notwendig.


    Der Trick dabei ist, das man sich vor die Verkleidung stellt und links und rechts um die Verkleidung an den Scheinwerfer greift.


    Die "Augen" sind in dem Fall dann die Fingerkuppen.


    • Kabel ausstecken
    • Gummi, der auf den Scheinwerfer und die montierte Birne kommt, nur unten und seitlich wegmachen, denn oben klemmt er meist am Geweih.
    • Klammer öffnen
    • Alte Birne raus
    • Neue Birne rein
    • Mit Klammer wieder festmachen.
    • Gummi wieder drauf auf Lampe und Birne
    • Kabel anstecken.

    Mit etwas Übung kein Problem.

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