Keine Winterreifen und die Versicherung zickt rum

  • Folgender aktueller Fall :

    Im Herbst hat ein PKW Fahrer meinen Neffen, der vor einer Kreuzung mit ca. 10 km/h ausrollte auf die Hörner genommen.

    Eigentlich war alles klar, aber jetzt fragt die gegnerische Versicherung ob die Reifen seines Motarrades als Winterreifen zugelassen sind und leitet daraus eine Mitschuld ab. (Conti Road Attac)

    Zum Zeitpunkt des Unfalls herrschten ca. 15°C.

    Hat einer eine Idee über die Rechtslage ?

    Technisch ist das vom Unfallhergang natürlich Unfug, darüber brauchen wir denke ich nicht diskutieren....


    Gruß Micha

    In der Regel fahre ich mit der K weiter weg, als ich zurück schieben möchte. ;)

  • Grundsätzlich gilt die Winterreifenpflicht m.W. nur bei winterlichen Wetterbedingungen. Insofern ist die Frage bei 15Grad m.E. definitiv nicht angebracht und das würde ich denen klar und deutlich so schreiben (ohen auf die Fahrzeugausrüstung des Motorrads einzugehen).

    Und wenn das nicht reicht, nimm Dir einen Anwalt.

  • Nach StVO: ... Winterreifen sind bei “Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte” (§ 2 Absatz 3a StVO) vorgeschrieben...


    Bei 15°C wird wohl keiner der Zustände geherrscht haben, weshalb ich die Anfrage der Versicherung entsprechend beantworten würde.

    Dominik ZH


    K1300GT (ZW03566, 8.09) / K1100S (ex RS) (0199457, 4.94) / K100RS 16V (0203406, 4.91) / K75S (0213722, 4.94)

  • Ich denke mal auf jeden Fall über einen guten Anwalt laufen lassen. Der so eine Schwachfug Konstruktion direkt zerlegt, bevor die da irgendeinen Zusammenhang konstruieren können. Stand die Maschine danach in einer Werkstatt/ Gutachter oder ähnliches? Wurde von der Polizei irgendetwas in der Richtung aufgenommen? Wenn nicht, könnte der Neffe ja jetzt gerade schon wieder auf die Sommerreifen gewechselt haben und hatte damals die Winterreifen drauf :/


    Leider ist so etwas kein Einzelfall; mir erzählte der Meister in der Simson-werkstatt damals, das gerade der Gutachter da war (Simson hält am Fußgängerüberweg, Auto fährt hinten drauf). Der hat dann so Schwachsinn geguckt wie Reifenalter und ob die Blinker Prüfzeichen haben, um ihm auch eine Mitschuld rein zu würgen X(

  • Der Conti Road Attack ist kein Winterreifen und unterliegt damit auch nicht den damaligen Unsicherheiten in der Gesetzeslage bezgl. z.B.der HeidenauReifen mit Prod 2019 oder später.

    Er muss auch nicht als Winterreifen zugelassen werden. Ekelhaftes Sparmanöver der gegnerischen Versicherung.

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