Bewertung Schaden Umfaller

  • Servus,


    nachdem ich an meiner K1200RS die Kupplung mit allem drum und dran revidiert habe, kam ich gerade vom Urlaub heim und habe erfahren, dass die Nachbarin das Motorrad mit dem Auto abgeschoben hat und es umgekippt ist. ;(


    Die Frage ist jetzt, wie geht man jetzt damit um, da es ja die ganzen Verkleidungsteile nicht mehr zu kaufen gibt, also nicht mehr neu?

    Selbst der Aufkleber für das Zielflaggenmuster ist ja entfallen.


    Gutachter haben ich schon bestellt, wäre aber froh, Mal vorab einen Erfahrungsbericht zu haben, da dies ja bestimmt schon Mal anderen passiert ist.

    Gruß Stefan

  • Erst einmal würde ich das "Gutachten" abwarten, und auch "dabei" sein wollen und das Gespräch mit dem Gutachter suchen ;)


    Aber hier können bestimmt einige darauf Hinweisen worauf man Achten sollte :thumpup:

  • Dann bekommst du vermutlich "Nur" den Restwert, abzüglich den Erlös deines Schadhaufens....


    Hilfreich wird sein, wenn du alle Reparaturen schriftlich aufführen kannst, nebst Kosten ,damit der Restwert erhöht werden kann.

    Grüße vom Andy,


    BMW Back Ma´s Wieda :thumbup:

  • Wir hatten vor einiger Zeit einen fremdverursachten Unfallschaden (wirtschaftlicher Totalschaden) an unserem alten VW Golf. Das Gutachten war höher als das was wir von der Versicherung angeboten/bekommen haben. Es wurde der Marktwert abzüglich dem Restwert bezahlt. Der Marktwert wurde aus verschiedenen, vergleichbaren Angeboten diverser Onlinemarktplätze ermittelt. Der Restwert ergibt sich dadurch, dass das beschädigte Fahrzeug unter Angaben des Fahrzeugzustands und der Fahrzeugdaten, in einer speziellen Onlineauktion angeboten wird. Der Preis des Höchstbietenden, der das Fahrzeug auch für den Preis abnehmen muss (sofern man das möchte), wird als Restwert angesetzt. Man kann sich dann innerhalb eines kurzen Zeitraums entscheiden, ob man das Fahrzeug für den Restwert abgibt, oder es behält. Wenn man es Behält bekommt man den Marktwert abzüglich dem Restwert von der Versicherung erstattet. Gibt man das Fahrzeug ab, bezahlt der Händler den Restwert und die Versicherung die Differenz zum Marktwert.

    Die Differenz (Gutachen/Auszahlung Versicherung) betrug einige 100 Euros, was wir zuerst nicht aktzeptieren wollten. Allerdings hat uns unser Anwalt geraten das Geld anzunehmen, da es den Aufwand nicht wert sei dies gerichtlich zu klären. Zudem müssten wir vor Gerich den tatsächlich höheren Marktwert (Gutachterpreis) nachweisen, wozu unser Gutachten und auch die Onlinepreise in den Kfz-Marktplätzen evtl. nicht ausreichen könnten.

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