Pulverbeschichtung von Rahmen und Rädern zulässig oder nicht?

  • In dem erledigten Fred zur Benzinpumpe hatte ich erwähnt, dass ich meine Räder habe pulvern lassen und noch vor habe, den Rahmen der K Pulvern zu lassen.


    Eurer Reaktionen waren Ausschnittsweise wie folgt:


    - Dass Nur der Vollständigkeit halber ist das "pulvern" eine Oberflächenbehandlung für die es formal keine Zulassung gibt.


    - Und das bedeutet, dass die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) entfällt und keine Versicherung mehr greift, so dass deine Hinterbliebenen im Falle eines fatalen Unfalls mit erheblichen Schulden ihr Zuhause verlassen müssen


    - was mir aber niemand garantieren kann, ist der Umstand, dass es unter dieser Kunststoffschicht zu furchtbaren Unterrostungen kommen kann, welche dann aber, wegen der ja immer noch tadellosen Plastikschicht, von mir nicht mehr so ohne weiteres festgestellt werden können.


    - Die frischen Alus für das K100-Gespann sind ebenfalls NICHT gepulvert, sondern Lackiert.Der Vorteil: Bei nicht zu verhinderndem Steinschlag, oder Rost/Alukorrosion-Unterblühungen an den Verschraubungen oder Macken vom zu verfluchenden Reifenaufziehern greife ich ins Regal, da steht ein kleines Marmeladenglas mit Lackrest des verwendeten Zeuchs vom Lackierer.Hauchfeiner Tupfpinsel, ganz wenig Farbe. Oder Zahnstocher, auch ganz wenig Lack. Lieber 2x, als dicker Tropfen.Geht bei gepulvertem halt nicht.

    - Pulverlack an (restaurierten) Fahrzeugen: Nichts für mich. Die elektrostatisch aufgeladenen Partikel benötigen eine absolut saubere Oberfläche um haften zu können. Das ist bei einer Resaturierung nie gegeben.Fehlstellen sind also vorprogrammiert. Was spricht gegen gute Lackierkunst?



    Da ich als ehemaliger Qualitätsverantwortlicher einer Maschinenfabrik ein bissiger Freund von ZDF bin, möchte ich dieses Thema noch mal aufgreifen und folgende Fragen in die Runden stellen.

    (ZDF ist übrigens hier nicht die Abkürzung zum Fernsehsender sondern steht für Zahlen, Daten, Fakten):


    Also Butter bei de Fische:

    • wo steht offiziell geschrieben, dass Pulvern keine Zulassung hat? Mein TÜV Mann konnte mir keine Quelle nennen. Ob irgendwelche Graukittel oder die Rennleitung auf der Straße, je nach Tagesform so was ansprechen oder fordern, ist völlig irrelevant, wenn es keine verbindlichen Vorschriften gibt.
    • Lt. gültiger Rechtsprechung kann es lediglich Probleme geben, wenn ein Unfall definitiv auf eine evtl. nicht zulässige technische Änderung zurückzuführen ist. Ist schon sehr weit hergeholt, dass ein pulverbeschichteter Rahmen einen Unfall ausgelöst. Unterrostete Motorradrahmen (gepulvert oder gelackt) hat mein TÜV Kollege in den letzten 40 Jahren übrigens noch nicht gesehen.
    • Auch bei Lackierungen kann es genauso zu Unterrostungen kommen, wenn die Vorbehandlung mangelhaft ist. Die Automobilindustrie kann ein Lied davon singen.
    • Ein Pulverlack kann auch problemlos mittels Lackstift oder Farbresten ausgebessert werden.


    Mein Fazit zu dem Thema:

    Ich kenne keinen Paragrafen, der mir das Pulvern von Rädern oder Rahmen verbietet. Argumente wie Materialabtrag durchs Strahlen oder schlimme Wärmeeinwirkung auf die Bauteile beim Einbrennen des Lackes ordne ich in der Kategorie Halbwahrheiten ein.

    Eine sorgfältige Vorbehandlung / Entrostung mittels feinem Strahlgut und anschließender Entfettung sind nicht nur beim Pulvern, sondern auch beim Grundieren und Lackieren für eine optimale Haftung unerlässlich. Da sind wir uns sicherlich einig – auch wenn es beim Lackieren mit gründlichen Anschleifen und Entrosten des Bauteil meist reicht. So habe ich meinen Simson Schwalbe Rahmen auch vorbehandelt, bevor ich ihn, mit Brantho Grundierung / Lack versiegelt habe (ein tolles Produkt!!).


    Wer mehr zu dem Thema Pulvern wissen möchte, dem kann ich die Homepage von Menze – Fahrzeugteile in Hagen empfehlen.


    Wenn mir also hier niemand ZDF mit eindeutigen Vorschriften präsentieren kann, dass Pulvern eines Motorradrahmens nicht zulässig ist, werde ich meinen K Rahmen wohl bei einem Fachbetrieb fachkundig pulvern lassen – und die entsprechenden Stellen wie Massekontakte, Lagersitze, Gewinde usw. selbstverständlich im Auge behalten.


    P.S. Zur Zeit meines aktiven Berufslebens habe ich ich häufig mit Pulverlackbeschichtungen zu tun gehabt. Die beschichteten Armaturen kamen in Offshoreanlagen zum Einsatz und ich kann bei vernünftiger Verarbeitungsqualität nur Positives berichten.

  • Nach meinem Kenntnisstand gibt es keinen zitierfähigen Paragraphen, der aufführt, pulvern sei verboten. Es gibt aber ein Grundsatzpapier des Sonderausschusses „Räder und Reifen“ des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT) im Bundesverkehrsministerium zum Thema Radaufbereitung. Darin wird festgelegt, dass bei Lackierarbeiten eine maximale Einwirktemperatur von 90 Grad Celsius und eine Einwirkzeit von 40 Minuten nicht überschritten werden darf, Pulverbeschichtungen mit höheren Temperaturen und Einwirkzeiten und das thermische Entlacken sind nicht zulässig.


    Wenn der TÜV Mensch von dem Papier weiss, dann wird das eine kurze Diskussion...

    Dominik ZH


    K1300GT (ZW03566, 8.09) / K1100S (ex RS) (0199457, 4.94) / K100RS 16V (0203406, 4.91) / K75S (0213722, 4.94)

  • https://static.krafthand.de/uploads/2023/03/tm_kh_06_2023.pdf


    Pulverbeschichten von Leichtmetallrädern und Temperaturen >100 Grad nicht zulässig Theoretisch mögliche Gefügeveränderungen bei wärmebehandelten Aluminiumlegierungen, technisch relevant erst bei Temperaturen >200 Grad und > 30 Minuten.

    Aus Sicherheitsgründen (wer weiß schon, wie lange und bei welcher Temperatur jeder Hinterhofpulverer einbrennt), gibt es halt diese formale Vorgabe.

    Also kein Verbot von Pulverbeschichtungen, aber Vorgabe von Max. 100 Grad (die so gut wie immer überschritten werden)


    ZDF genug?


    Bzgl. Stahlrahmen hätte ich keine Bedenken und kenne auch keine formalen Einschränkungen

  • Ja ZDF genug.

    Dein Link bezieht sich auf Personenkraftwagen der Klasse M1.

    Betrifft also nicht unsere Mopeten.

    Wie gesagt: ZDF und keine Scheisshausparolen oder Halbwahrheiten

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