Michelin Road 5 Unbedenklichkeits...f.R1150R...Bj.2002 ?

  • Bräuchte mal wieder Eure Hilfe,


    komme gerade unverrichteter Dinge von DEKRA, da ich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Michelin vorweisen kann. Fährt von Euch jemand diese Bemmen und hat evtl ne Bescheinigung?

    Ich finde keine.


    e1-92/61-00041/04


    Um folgende Reifen geht es:


    120/70 ZR17 Road 5 GT 2CT (sog.DOT 5119)


    170/60 ZR17 Road 5 GT 2CT (sog.DOT 4119)


    Das 2CT war dem Prüfer wichtig!? Er hat sich auch wirklich Mühe gegeben, erst Vorschriften gewälzt und selber bei mopedreifen.de recherchiert und auch Road 5 GT (ohne 2CT) gefunden.


    Das Motorrad hat die Reifen bei BMW Leipzig bekommen. Ich versuche es morgen dort mal wg einer Bescheinigung, oder ich muss zum TÜV zu denen fahren!?


    Vielen Dank

  • Schau mal bei Mopedreifen.de

    Wenn dir nichts haben musst du den Reifen separat eintragen lassen

  • Das Gutachten gibt‘s hier.


    Der Road 5 GT ist immer ein 2CT. Das steht nur dafür, dass 2 Laufflächenmischungen verwendet werden - härter in der Mitte, weicher an der Flanke.

    Dominik ZH


    K1300GT (ZW03566, 8.09) / K1100S (ex RS) (0199457, 4.94) / K100RS 16V (0203406, 4.91) / K75S (0213722, 4.94)

  • 2 Compound Technology ?


    Was ist das denn für ein Prüfer? Warum wollen die immer wieder das Rad neu erfinden?

    Wenn es eine besonders starke, schnelle Maschine wäre, dann ließe ich mir das eingehen, aber bitte, was soll denn passieren? :kopfschuettel:

    Grüße vom Andy,


    BMW Back Ma´s Wieda :thumbup:

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